Max Planck Fellow Group

Max Planck Fellow Group

Das Max Planck Fellow-Programm fördert die Zusammenarbeit von herausragenden Hochschullehrer*innen  mit Wissenschaftler*innen der Max-Planck-Gesellschaft. Max Planck Fellows erhalten die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre mit uns zusammen zu arbeiten und übernehmen die Leitung einer kleinen Arbeitsgruppe an einem Max-Planck-Institut.

Max Planck Fellow Group
"Geschichte des Arbeitsrechts der Europäischen Union"

Seit ihrer Entstehung agiert die Europäische Gemeinschaft und später die Union auf verschiedenen Feldern des Arbeitsrechts. Zu beobachten sind dabei unterschiedliche Regelungstechniken von hard law und soft law. Ziel der Max Planck Fellow Group ist es, diese in historischer Perspektive zu erfassen und in ihrem jeweiligen Entstehungskontext zu reflektieren. Unter Rückgriff auf Archivmaterialien wird im ersten Teilprojekt eine Überblicksstudie erstellt, welche die Regelungsschwerpunkte des Unionsrechts im Bereich der Arbeit in ihrer supranationalen Dimension historisch erfasst. Parallel hierzu werden einem zweiten Projekt diese Regelungen in einem bottom up approach nicht von der Union aus, sondern von den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten her analysiert. Während im ersten Projekt die Entstehung und Auswirkung supranationalen Rechts in den Vordergrund gestellt wird, liegt der Fokus des zweiten auf der Wechselwirkung zwischen nationaler Rechtsordnung und europäischen Rechtsschöpfungen. So ergeben sich zwei einander ergänzende Perspektiven auf die Herausbildung des europäischen Arbeitsrechts, die seine spezifischen Eigenschaften erst in der Zusammenschau zu Tage treten lassen. Deutlich wird so einerseits seine Wurzel in supranationaler Kompromissbildung und andererseits seine Aufnahme bestimmter normativer Muster aus den Mitgliedstaaten und damit seine Verwurzelung in der europäischen Rechtskultur.

Die die Max Planck Fellow Group trägt bei zur Vernetzung bereits bestehender Forschungsprojekte an der Universität Gießen und dem Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie.

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