Antidiskriminierung im EU-Arbeitsrecht
Entstehung, Entwicklung und Wirkung vor dem Hintergrund gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in Frankreich und Deutschland

Promotionsvoraben

Im Vergleich zu Kompetenzen, die der Europäische Union klar zugeordnet sind, mag es sich bei der Sozialpolitik um einen weniger greifbaren Bereich des EU-Rechts handeln; zugleich ist sie aber ein wesentliches Element sozialer Kohäsion. Das EU-Arbeitsrecht etwa kann trotz oder gerade wegen der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten als Exempel für andere Gebiete der europäischen Rechtsintegration herhalten. Schließlich sind heute weite Teile der nationalen Arbeitsrechtsordnungen von europarechtlichen Regelungen betroffen. Das Forschungsprojekt untersucht mit dem Schutz vor Diskriminierung Teilaspekte des Arbeitsrechts und fragt danach, wie er sich unter internationalen und nationalen Einflüssen entwickelte und ob er im Spiegel der mitgliedsstaatlichen Umsetzung standhalten kann.

Die bisherige Literatur rahmt das europarechtliche Arbeits- und Sozialrecht als Entwicklung von einem Instrument funktionaler Integration zwecks Verwirklichung des Binnenmarkts hin zu einer werteorientierten Reifung der EU. Im Gegensatz zu den vorwiegend auf die Rechtsauslegung und -fortbildung durch den EuGH fokussierten Ansätzen, wird der arbeitsrechtliche Diskriminierungsschutz nun in den sozialpolitischen Kontext zweier Mitgliedstaaten und in institutionelle Diskurse eingeordnet. Anhand des europäischen Rechtsentwicklungsprozesses sowie der politischen und zivilgesellschaftlichen Debatten in Frankreich und Deutschland wird dargelegt, welche Rolle mitgliedstaatliche Motive, Akteure und Institutionen in der Herausbildung juristischer Normen gespielt haben und wie sich Europas Rechtsentwicklung in beiden Ländern ausgewirkt hat.

Neben der Betrachtung der nationalen Ebene wird ein Augenmerk auf die deutsch-französische Grenze gelegt. Die Personenfreizügigkeit führt hier zu einer erheblichen Vergrößerung des potentiellen Wirkungskreises für Arbeitnehmer und Unternehmen. In der Praxis bestehen jedoch neben sprachlichen weiterhin rechtliche und administrative Hürden, die sich hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs für EU-Ausländern diskriminierend auswirken.

Die hier beschriebene Arbeit versteht sich als Teil der Debatte um die europäische Integration durch Recht, indem sie Erfahrungsräume und Erwartungshorizonte berücksichtigt, Europäisierungstendenzen untersucht und Entwicklungspfade aufzeigt.

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