Fördervertrag und Betreuungsvereinbarung

Die Doktorand*innen werden auf der Grundlage eines so genannten Fördervertrags am Institut beschäftigt, der die akademische Freiheit in Verbindung mit der Sicherheit eines Arbeitsvertrages gewährleistet. Die Förderverträge haben generell eine Laufzeit von drei Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein Jahr in Ausnahmefällen. Die relative finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht es, sich auf die Arbeit an den Promotionsprojekten zu konzentrieren. Alle Doktoranden erhalten zudem weitreichende Unterstützung für Forschungsaufenthalte in Archiven, Bibliotheken sowie für die Teilnahme an auswärtigen Konferenzen und Fachtagungen.

Die inhaltliche Betreuung der Doktorandinnen erfolgt vor allem in den regelmäßigen Einzelgesprächen mit dem/der jeweiligen Betreuer*in am Institut, im überwiegenden Teil sind das die Direktoren oder die Leiterinnen der Forschungsgruppen. Zudem steht die Forschungskoordinatorin in Fragen der Arbeits- und Selbstorganisation sowie der individuellen Karriereplanung als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Das Betreuungskonzept des Instituts wurde im Sommer 2018 um die Einrichtung eines individuellen Betreuungsteams und den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit den Doktorand*innen erweitert.

Ergänzt wird dieses Angebot durch die Möglichkeit zur Teilnahme an den Fortbildungs- und Schulungsangeboten der Max-Planck-Gesellschaft sowie dem von der Goethe Research Academy for Early Caareer Researcher (GRADE) angebotenen Trainingsprogramm, das allen Doktoranden der Goethe Universität offensteht.

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