Die Entwicklung der Systematik der Amtsdelike und Gedanken zur Korruption im 18. und 19. Jahrhundert in der habsburgischen Gesetzgebung (A Classification of Malpractice and Thoughts on Corruption in the 18th and 19th Centuries in Habsburg Legislation)

No. 2017-09

Die Thematik der „Korruption" ist an sich bereits zum Reizwort geworden, das generalisierend die Symptomatik eines menschlichen manipulativen Rechtsdaseins zu fassen sucht und einen klaren juristischen Krankheitsbegriff determinieren will. Der Begriff, der von vielen Wissenschaftsdisziplinen mit Forschungsergebnissen bestückt wird, erweist sich gerade im Bereich der Rechtswissenschaft als unscharf. Der Artikel befasst sich mit den gesetzgeberisch fassbaren Kernbereichen des Phänomens. Untersuchungsgebiet ist das Gebiet der Habsburgermonarchie im Zeitraum zwischen den Jahren 1750 und 1918. In dieser „Sattelzeit“ unseres heutigen Rechtsstaates beginnt das Werden des Gesetzesstaates, dessen gedankliche Grundlagen in den meisten Feldern der dogmatischen Rechtsbereiche die Basis unseres heutigen Rechtsdenkens darstellt. Gerade die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts bietet mit den Strafrechtsentwürfen eine besonders fruchtbare Periode für die Betrachtung des Zusammenspiels der Rechts-Bereiche.

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