Das Institut

Das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte sieht es als seine wichtigste Aufgabe an, durch theoretisch reflektierte historische Forschung im Bereich von Recht und anderen Formen von Normativität einen spezifischen Beitrag zur Grundlagenforschung der Rechts- und Sozialwissenschaften sowie der Historischen Geisteswissenschaften zu leisten.

Im Mittelpunkt der Forschung stehen historische Formen von Recht, seiner Konstitution, Legitimation, Transformation und Praxis. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verortung von ‚Recht’ im Feld anderer normativer Ordnungen. Die globalhistorische Perspektivenbildung ergänzt und erweitert die Forschungstradition zur Rechtsgeschichte in Europa. Das Institut kann dabei an eine 50jährige Geschichte anknüpfen. Stand bei der Gründung durch Helmut Coing 1964 die Privatrechtsgeschichte in Europa im Mittelpunkt, so wurden die Arbeitsgebiete unter den späteren Direktoren Walter Wilhelm, Dieter Simon, Michael Stolleis sowie Marie Theres Fögen sukzessive auf andere Forschungsfelder wie die Geschichte des Öffentlichen Rechts, des Völkerrechts und des Strafrechts ausgeweitet. Ging es lange Zeit vor allem um die Auswertung von Gesetzgebung und die großen Leittexte der Wissenschaft, gilt die Aufmerksamkeit heute vermehrt auch anderen Quellengattungen. Lag traditionell ein besonderer Fokus auf der Rechtsgeschichte Europas, richtet das Institut unter Leitung von Thomas Duve (seit 2009) und Stefan Vogenauer (seit 2014) den Blick inzwischen auch auf andere Regionen. Globalhistorische Perspektiven sollen dabei helfen, die analytische Abschottung von Regionen zu überwinden, manche Grundannahmen der europäischen Rechtsgeschichte kritisch zu hinterfragen und Europa auch rechtshistorisch als Globalregion zu konturieren. Beide Abteilungen führen selbstständige Forschungsprojekte durch, diese sind aber in einem gemeinsamen Forschungsprofil integriert.

Viele Forschungsprojekte werden gemeinsam mit Universitäten oder Forschungsinstitutionen im In- und Ausland durchgeführt. Gäste, die zu Forschungsaufenthalten an das Institut kommen, verbinden das Institut mit den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Diskursfeldern. Seine Forschungen, Publikationen, die internationalen Graduiertenschulen und Kooperationen machen das Institut zu einem Referenzpunkt der nationalen und internationalen scientific community. Mit seiner Spezialbibliothek mit etwa 470.000 gedruckten Medieneinheiten bietet es weltweit einmalige Arbeitsbedingungen für rechtshistorische Forschung. Auch das Angebot im Virtuellen Lesesaal wird konsequent ausgebaut. Ein Teil der Forschungsleistung des Instituts spiegelt sich in den Schriftenreihen, der Zeitschrift Rechtsgeschichte - Legal History und einer working paper series auf SSRN wider. Die Arbeit des Instituts wird von einem Fachbeirat evaluiert, ein Kuratorium und ein Förderverein begleiten und fördern die Aktivitäten.

Sitz des Instituts ist seit seiner Gründung Frankfurt am Main. Die Stadt bietet dem Institut und seinen Gästen ein inspirierendes Umfeld. Als Kaiserpfalz, Ort wichtiger Synoden in der Karolingerzeit, als Freie Reichsstadt und Wahlstadt der deutschen Könige, später Sitz des Paulskirchenparlaments auf das Engste mit der deutschen (Rechts-)Geschichte verknüpft, ist sie heute nicht nur Finanz- und Wirtschaftszentrum, sondern Heimat weltweit bekannter kultureller Institutionen, von Museen bis zur Buchmesse. Die Goethe-Universität Frankfurt ist ein wichtiger Kooperationspartner für uns. An ihr befindet sich das größte deutsche universitäre Institut für Rechtsgeschichte, an ihr wird vielfältige rechtswissenschaftliche, historische und geisteswissenschaftliche Forschung betrieben. Überregionale Kooperationen im Bereich der Forschung und Graduiertenförderung tragen dazu bei, dass Frankfurt ein Knotenpunkt im weltweiten Netzwerk der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung ist.

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