Policey, Handel und Kredit im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel in der Frühen Neuzeit

Thomas Dehesselles

Studien zu Policey und Policeywissenschaft
Frankfurt am Main: Klostermann 1999. IX, 219 S.

ISSN 1612-7730
ISBN 3-465-02778-7


Ziel der Arbeit ist es, in der bisher von der Forschung vernachlässigten Handelsgesetzgebung der Frühen Neuzeit die Steuerungsfunktion von "Policey" aufzuzeigen. "Policeynormen" stehen dabei im Mittelpunkt: Ihre Qualität als Anordnung oder Gesetz, Setzungsverfahren, Policeyinstitutionen und -personal werden ebenso aus den Quellen herausgearbeitet wie die materiellen Inhalte. Wegen der Braunschweiger Messe bietet sich das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel als "Testterritorium" an. Der rechtliche Rahmen, den die Marktpolicey bzw. Handelspolicey setzt, bestimmt die Freiheit des Handels und wirkt auf das Handelsrecht als Recht der Kaufleute zurück, während sich der frühneuzeitliche Verordnungsgeber daneben durch die Institutionalisierung der autonomen Freiheitsrechte (Stadtrechte, Gildeordnungen, Marktordnungen, Wechselordnungen) die Möglichkeit schafft, über den Definitionsvorbehalt die Rechtsentwicklung im Sinne der Steuerungsziele unmittelbar zu beeinflussen. Eine vertiefte Betrachtung der Bereiche Handel und Kreditwesen zeigt eine auch durch Reich und Nachbarterritorien beeinflußte hierarchische Norm- und Rechtsquellenwelt, die sowohl wirtschaftstheoretische Phasen (Frühmerkantilismus, Kameralismus, Protektionismus) erkennen läßt als auch Aussagen über die allgemeine Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Territoriums erlaubt.

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