Rechtshistoriographie

Gemeinsames Forschungsfeld

Jede wissenschaftliche Disziplin bedarf der Reflexion über das eigene Tun. Sie muss die Entwicklung des Wissenschaftssystems und im Fall der Rechtswissenschaft auch des Rechtssystems verfolgen, dessen Teil sie ist. Sie muss ihre eigene Geschichte und die ihres Gegenstands kennen, um auf analytischen Traditionen aufzubauen, um Pfadabhängigkeiten zu erkennen und um diese, wo nötig, zu überwinden. Ist eine rechtshistorische Reflexion deswegen notwendiger Bestandteil jeder rechtswissenschaftlichen Teildisziplin, so muss auch die Disziplin der Rechtsgeschichte selbst sich in einem kontinuierlichen Prozess der Grundlagen ihres eigenen Arbeitens vergewissern. Das gilt umso mehr angesichts der dynamischen Veränderungen, die mit der Transnationalisierung von Recht und Wissenschaft verbunden sind. Auch die neuen Kommunikationsbedingungen, unter denen wissenschaftliche Forschung stattfindet, müssen in die Reflexion einbezogen werden.

Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie sieht es als seine Aufgabe an, durch Tagungen und Publikationen zu Fragen der rechtshistorischen Methode dieses Nachdenken über Ziele und Methoden rechtshistorischer Arbeit anzuregen. Nicht zuletzt die Max-Planck Summer Academy for Legal History sowie die von Wissenschaftlern am Institut herausgegebene Schriftenreihe methodica – Einführungen in die rechtshistorische Forschung dienen diesem Ziel.

Forschungsprojekte

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