LOEWE-Schwerpunkt: Architekturen des Ordnens

(1. Januar 2020–31. Dezember 2023)

„Architekturen des Ordnens“ verweist auf die Bedeutung von Ordnungstechniken in den Praktiken der Architektur und nimmt die Relevanz architektonischen Denkens in gesellschaftlichen Diskursen über Ordnung in den Blick. Es ist heute selbstverständlich, von Medien- und Rechnerarchitekturen, von der Architektur der europäischen Außenpolitik, philosophischen Gedankengebäuden, der „Corporate Architecture“ großer Unternehmen oder gar von Sicherheitsarchitektur zu sprechen. Aktuelle Beispiele wie die international diskutierte Bebauung des Römerareals in Frankfurt zeugen zudem davon, in welchem Maße gesellschaftspolitische Ordnungsvorstellungen und historische Narrative mit architektonischen Bild- und Raumordnungen identifiziert werden. Für die Gegenwart ist damit nicht nur ein weit gefasster Architekturbegriff zu konstatieren. Die Architektur ist aktuell einer der entscheidenden Orte gesellschaftlicher Selbstbeschreibungen: Projektiertes und Gebautes geben Anlass zu kontroversen Debatten über die Bedeutung der Architektur als diskursiv-räumliches Ordnungsdispositiv.

Der LOEWE-Schwerpunkt trägt diesem Zusammenhang Rechnung, indem er unter Architektur eine kulturelle Ordnungspraxis versteht, die an den Schnittstellen von Steuerung, Wissen, Entwerfen und Subjektivierung agiert. Er fragt erstens nach der Hervorbringung von Ordnungen durch Architektur, zweitens nach der Bedeutung der Architektur für nichtarchitektonische Ordnungsnarrative und drittens nach der Interaktion beider Sphären.

Die Komplexität des gewählten Ansatzes erfordert die Bündelung architekturhistorischer, geschichts-, kultur- und medienwissenschaftlicher, soziologischer und entwurfstheoretischer Kompetenzen sowie die Einbindung architektonischer Entwurfs- und Medienpraxis. Gewährleistet wird dies durch die Zusammenführung von Wissenschaftler*innen der Goethe-Universität Frankfurt und der Technischen Universität Darmstadt mit ArchitektInnen bzw. EntwurfsprofessorInnen einerseits und andererseits durch eine enge Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie dem Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie und dem Deutschen Architekturmuseum (DAM).

Das Gemeinschaftsprojekt

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