Recht und Politikgestaltung in der Europäischen Union

Forschungsprojekt

Seit ihren Anfängen gestalteten die Europäische Union und ihre Vorgängerinstitutionen europäische Politik in verschiedenen Politikfeldern. Dies geschah in rechtlicher Form und führte zum Aufbau des gemeinsamen europäischen „rechtlichen Besitzstands“, der sich von der Wettbewerbs- und Agrarpolitik bis hin zur Umwelt- und Sozialpolitik erstreckt. Das Projekt widmet sich dem Verhältnis von Recht und Politikgestaltung in den verschiedenen Politikfeldern der europäischen Union/Gemeinschaft von den 1960er bis zu den 1990er Jahren.

Recht und Politikgestaltung beeinflussten sich gegenseitig: Einerseits lässt sich daher untersuchen, wie sich Recht auf die Ausgestaltung der Politikfelder auswirkte. Inwieweit ermöglichten oder behinderten Juristen in EU-Institutionen die Entwicklung der verschiedenen Politikfelder und die gewählten rechtlichen Instrumente? Welche Rechtsnormen, Ideen und Lehren führten sie dabei ins Feld? Andererseits ist zu fragen, wie die verschiedenen Politikfelder und deren Eigenlogiken die Entwicklung des europäischen Rechts beeinflussten. Wie zeigte sich dies in Rechtsetzung und Gerichtsurteilen? Ziel des Projekts ist, besser zu verstehen, was „Integration durch Recht“ bedeutet. Fluchtpunkt der Betrachtung ist hierbei ist die zunehmende Ausgestaltung von Politikfeldern, die immer stärker das Leben und Wirtschaften der Menschen in Europa beeinflussen.

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