Kulturelle Diversität und Devianz im Rechtssystem des Heiligen Römischen Reichs der frühen Neuzeit

Abgeschlossenes Forschungsprojekt

Das Projekt untersucht, wie das Rechtssystem des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation in der Frühen Neuzeit mit kultureller Diversität umging. Obwohl die frühneuzeitliche Ständegesellschaft auf politischer und sozialer Ungleichheit basierte, war das frühneuzeitliche Alte Reich aufgrund unterschiedlicher Religionen/Konfessionen, sozialer Minderheiten und Migration durch zunehmende kulturelle Diversität geprägt. Das Rechtssystem des Alten Reiches normierte und schützte kulturelle Diversität, zielte aber auch darauf ab, kulturelles Verhalten und Gruppen, die von der Ständegesellschaft und der dominierenden christlichen Kultur abwichen, zu kontrollieren, zu kriminalisieren, zu verfolgen oder auszugrenzen. Das Projekt erforscht diese ambivalenten Funktionen für die folgenden Felder:

  • die Erhaltung ständischer kultureller Differenzen durch Privilegien, justizielle Autonomien, rechtliche Schutzmechanismen oder Toleranz
  • die Regulierung von Konflikten die aus kulturell-rechtlicher Diversität resultierten
  • die Etikettierung und Kriminalisierung kultureller Diversität und Devianz und die Kontrolle, Verfolgung oder Exklusion der betreffenden Gruppen.

Ein wesentliches Ziel besteht darin, die Interdependenzen zwischen kultureller Diversität, Devianz und Strafrecht/Strafjustiz zu rekonstruieren, und zwar anhand der folgenden exemplarischen Themen:

  • religiöser Devianz kulturell differierender Gruppen wie die der Juden und der sogenannten „Sekten“
  • migrierende soziale Randgruppen wie „Vaganten“ oder „Zigeuner“.

Im Hinblick auf die ambivalenten Funktionen des Rechtssystems bezieht das Projekt ein breites Spektrum an Normen und Instrumenten ein, die von Kriminalisierung, Strafverfolgung und Strafen bis zu Privilegierung oder der Gewährung begrenzter jurisdiktioneller Autonomie reichten. Im Fokus stehen dabei auch die jeweiligen Akteure und ihre rechtliche Agency (kulturelle Praktiken, Wissen, Argumente) im Hinblick auf Justiznutzung und extra-/infrajustizielle Möglichkeiten des Umgangs mit kultureller Diversität.

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