Digitale Bibliothek De Indiarum Iure

Forschungsprojekt

Die Rechtsgeschichte im frühneuzeitlichen Hispanoamerika wird seit Beginn des 20. Jahrhunderts systematisch erforscht, meist unter der Bezeichnung ‚Derecho indiano‘. Wichtige Quellen dieser Rechtsgeschichte sind in Europa oder Amerika, manchmal auch in den asiatischen Teilen der iberischen Imperien entstandene Texte. Sie entstammen kastilischen und anderen iberischen Traditionen, zeugen von der Kultur des ius commune  wie von lokaler Rechtsfindung. Kirchliches Recht und Moraltheologie spielten eine besondere Rolle in der allein durch die Mission legitimierten europäischen Expansion. Die Autoritäten, auf die man sich bezog, waren vielfältig.

In die digitale Sammlung De Indiarum Iure sollen solche Texte eingestellt werden, die von besonderer Bedeutung für die Rechtsgeschichte des ibero-amerikanischen Raumes waren. Die meisten von ihnen sind im Blick auf Forschungsprojekte am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie (ehemals Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte) beschafft oder angefertigt worden. Weitere Texte sollen gezielt ergänzt werden. Das Ziel der Digitalen Bibliothek liegt allerdings nicht im Aufbau eines systematischen oder sogar vollständigen Bestands. Es geht vielmehr darum, hochwertige, mit Metadaten und persistenten Adressen versehene Arbeitsmittel aus dem Umfeld der Projektarbeit allgemein zur Verfügung zu stellen. So bleiben sie zitierfähig und direkt abrufbar. Der Titel der Sammlung nimmt Bezug auf das wohl wichtigste Werk zum Recht der neuen Welt: Juan de Solórzano y Pereiras De Indiarum Iure.

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