Privatrecht und Streitbeilegung in historischer‚ vergleichender und transnationaler Perspektive

Forschungsfeld

Die Erforschung der Privatrechtsgeschichte hat in Frankfurt eine lange Tradition. Für Helmut Coing, den Gründungsdirektor, stellte sie die Kernaufgabe des Instituts dar, denn er sah in der Geschichte des Privatrechts die „unmittelbare Grundlage der geltenden Privatrechtsordnung“. Das erste große Publikationsvorhaben des Instituts war daher auch das mehrbändige Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Privatrechtsgeschichte, in dem die Rechtsentwicklungen des frühneuzeitlichen ius commune und des 19. Jahrhunderts untersucht wurden.  

Heute greift die Erforschung der modernen Privatrechtsgeschichte am Institut im mehrfacher Hinsicht noch weiter aus. Erstens erfolgt sie im engen Dialog mit der Sozial-, Wirtschafts- und Politikgeschichte. Zweitens schließt sie die Frage nach der Durchsetzbarkeit privater Rechte, und damit die Problematik der verschiedenen Arten der Streitbeilegung innerhalb und außerhalb staatlicher Gerichte mit ein. Drittens beschränkt sich die „europäische“ Privatrechtsgeschichte nicht mehr auf die kontinentaleuropäische Rechtstradition, sondern schließt selbstverständlich die Geschichte des common law mit ein; darüberhinaus analysiert sie zunehmend Rechtsentwicklungen in Ostasien, Lateinamerika und den Ländern des Commonwealth, die zwar eng mit der Rechtsgeschichte Europas verwoben sind, aber diese doch überschreiten und in den Zusammenhang der Globalgeschichte gestellt werden. Viertens schließlich wird die Privatrechtsgeschichte bewusst im Zusammenhang der bis in die Gegenwart reichenden Entwicklung des Privatrechts gesehen und dabei mit den Disziplinen der Privatrechtsvergleichung und des Transnationalen Privatrechts verknüpft.

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