Postdoc- und Forschungsstipendien
Forschergruppenstipendien

Stipendien für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden

Um internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nach der Promotion einen längeren Forschungsaufenthalt am MPIeR zu ermöglichen, schreibt das Institut jährlich mehrere Postdoc-Stipendien aus, die in der Regel für einen Zeitraum von drei oder sechs Monaten vergeben werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die thematische Ausrichtung des geplanten Forschungsvorhabens an einem der aktuellen Forschungsfelder des Instituts.  Insbesondere durch den Aufenthalt von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Postdoc-Phase am Institut soll die Vernetzung auf internationaler Ebene gefördert werden, mit dem Ziel, einen Beitrag zur Herausbildung einer transnationalen Rechtswissenschaft zu leisten. Die Postdoc-Stipendien können ausschließlich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland vergeben werden.

Forschungsstipendien

Die Forschungsstipendien des MPIeR richten sich an ausgewiesene Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler aus dem Ausland, die mit ihrem Forschungsvorhaben die Forschungsschwerpunkte des MPIeR bereichern und diese durch die internationale Perspektive erweitern helfen. Insbesondere dienen die Stipendien zur Vertiefung bestehender Kooperationen mit ausländischen Forschungsinstituten bzw. zur Entwicklung neuer gemeinsamer Forschungsprojekte. Die Stipendien werden für einen Zeitraum von drei oder sechs Monaten vergeben. Forschungsstipendien können nicht im direkten Anschluss an ein Postdoc-Stipendium vergeben werden.

Mit einem projektorientierten Postdoc- oder Forschungsstipendium soll die Arbeit der bestehenden Forschungsfelder am MPIeR gezielt durch die Expertise einer ausländischen Fachwissenschaftlerin oder eines Fachwissenschaftlers befördert werden. Das Stipendium kann einmal jährlich mit einem thematisch wechselnden Schwerpunkt ausgeschrieben werden, der im Vorfeld von den Forschungs- und Projektgruppenleitern festgelegt wird. Das Stipendium kann für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vergeben werden.

Forschergruppenstipendien

Für eine Gruppe von promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland, die ein gemeinsames Forschungsprojekt bearbeiten möchten, besteht die Möglichkeit, sich mit einem gemeinsamen Antrag um ein Stipendium am MPIeR zu bewerben. Eine Forschergruppe kann aus zwei bis vier Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehen und ist idealerweise international zusammengesetzt. Voraussetzung für ein Forschergruppenstipendium ist, dass die Mitglieder der Gruppe nicht der gleichen Hochschule angehören bzw. in den letzten zwei Jahren angehört haben. Die Stipendien können für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten beantragt werden.

Gast- und Gestattungsverträge mit Aufwendungsersatz

Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland, die während ihres Forschungsaufenthaltes anderwärtig angestellt sind, können anstelle eines Stipendiums einen Aufwendungsersatz erhalten.

Der Aufwendungsersatz kann allerdings nur für die Dauer von bis zu drei Monaten gewährt werden. Anträge auf einen Gast- und Gestattungsvertrag sind in der Regel analog zu den Bewerbungen für ein Postdoc- oder Forschungsstipendien zu stellen.

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