Zur Begrüßung

Unser Recht ist in Bewegung

Überall auf der Welt wird intensiv darüber nachgedacht, wie normative Ordnungen gestaltet werden können, die den Anforderungen einer global kommunizierenden und doch von lokalen und regionalen Identitätsbildungen geprägten Welt gerecht werden. Rechts- und Sozialwissenschaften fragen nach dem Nebeneinander verschiedener normativer Sphären, nach kulturellen Übersetzungen im Bereich von Recht und anderen modi von Normativität, nach der Herausbildung von Rechtsräumen und neuen Formen der Konfliktregulierung. Das Nachdenken über die Rolle Europas in der Welt und die europäischen Integrationsprozesse ist heute nicht weniger wichtig als in den Jahrzehnten der Gründung der europäischen Gemeinschaften. Viele Beobachter sehen uns inmitten grundlegender Umwälzungen.

Wenn Gewohntes fraglich wird, steigt der Bedarf an Langzeitperspektiven. Man versucht Standortbestimmungen, man sucht, Pfadabhängigkeiten zu erkennen und nach neuen Formen normativer Arrangements. Die Disziplin der Rechtsgeschichte, die sich stets mit der Transformation von Normativität beschäftigt hat, steht deswegen vor besonderen Erkenntnischancen – und Aufgaben. Sie muss weiterhin rechtshistorisches Spezialwissen generieren, zugleich aber die vielfältigen Erkenntnisse der Nachbardisziplinen in ihre Forschung aufnehmen und die Ergebnisse ihrer Arbeit in das lebendige internationale Gespräch über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft von Staat, Recht und Gesellschaft einbringen.

Am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte bemühen wir uns in nunmehr wieder zwei Abteilungen, diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Die zahlreichen individuellen Forschungsprojekte, die ganz unterschiedliche Epochen und Themen betreffen, sind in einem guten Dutzend abteilungsübergreifender ‚Forschungsfelder‘ gebündelt. Vier besondere ‚Forschungsschwerpunkte’ eröffnen darüberhinaus Perspektiven, mit deren Hilfe wir integrative Fragestellungen an die einzelnen Forschungsprojekte und –felder formulieren. Damit schaffen wir zugleich Schnittstellen für das Gespräch mit benachbarten Disziplinen, nicht zuletzt mit den Sozial- und Rechtswissenschaften.

Intensiviert wird dieses Gespräch in zahlreichen Kooperationsprojekten: über unsere Mitgliedschaften in den Exzellenzclustern Die Herausbildung normativer Ordnungen der Goethe-Universität (seit 2012 in der zweiten Phase) und Beyond Slavery and Freedom der Universität Bonn (seit 2019), über ein Langzeitvorhaben, das von der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften gefördert wird sowie im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit anderen Max-Planck-Instituten.

Durch die Beschäftigung mit der Rechtsgeschichte in der Welt des common law und in den imperialen Räumen der iberischen Monarchien stehen wir in Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Erdteilen. Um diese immer intensiver werdenden internationalen Kooperationen zu befördern, publizieren wir zunehmend im Open Access und führen jährlich die zweiwöchige Summer Academy for Legal History durch. Alles das hilft uns dabei, die Rechtsgeschichte Europas als Geschichte einer Globalregion zu schreiben und die drängenden Fragen nach dem ‚Recht in Bewegung’ besser zu verstehen.

Doch letztlich braucht Grundlagenforschung vor allem eines – Zeit. Denn nur wenn wir uns Zeit nehmen, können wir das bleiben, was wir sein wollen: ein Ort, an dem über rechtliche Ordnungen in ihrer Historizität nachgedacht, gesprochen und geforscht wird, offen für die Fragen der Zeit und doch konzentriert auf das Fremde in seiner Eigenart. Weitere Informationen über unsere Arbeit finden Sie auf dieser Webseite.

Ihre

Thomas Duve und Stefan Vogenauer

Zur Redakteursansicht