Il difficile amalgama.
Giustizia e codici nell’Europa di Napoleone

Antonio Grilli

Rechtsprechung. Materialien und Studien 31
Frankfurt am Main: Klostermann 2012. XXIV, 680 S.

ISSN: 0931-6183
ISBN: 978-3-465-04135-1


Das Buch befasst sich mit dem Export des französischen „Modells“ des Rechts und der Justiz, zuerst in den Jahren nach der Revolution und dann während der Napoleonischen Zeit, als breite Teile Europas direkt als neue Départements unter die Herrschaft Frankreichs fielen und ab 1804 das in Europa hegemoniale Empire unter Kaiser Napoleon Bonaparte bildeten (1794-1814).

Frankreich verfolgte das Ziel einer vollkommenen Assimilation: Nichts sollte wie vor der Eroberung sein und die Einwohner der eroberten Gebiete „französische Bürger“ schlechthin werden. In der Welt des Rechts und der Justiz sollten die langen Traditionen, Stile und Denkweisen den neuen, anscheinend „modernen“ Gesetzbűchern und Verfahren weichen, überall der neue Code civil die Totenglocke des alten römischen Rechts, des Jus commune, läuten.

Europa fand sich somit, erstmals in seiner Geschichte, mit dem Versuch einer vollkommenen Vereinheitlichung konfrontiert. Der Kontinent, wo früher Partikularismus und Lokalmentalitäten geherrscht hatten, sollte jetzt, unter dem Zepter Napoleons, einig werden. Diese anspruchsvolle Assimilation an Frankreich gelang aber nicht.

Anhand einer breiten Zusammenstellung von Quellen, die sich auf sechs wichtige, in verschiedenen Epochen der französischen Herrschaft annektierte Gebiete beziehen – Belgien, das Rheinland, Piemont, Toskana, Rom und Katalonien –, möchte das vorliegende Werk nachweisen, dass die von Paris energisch verfolgte Vernichtung jeglichen Partikularismus und jeglicher Tradition im Bereich des Rechts und der Justiz versagte: In den Gerichtssälen sowie in der Praxis konnte das „alte“ Recht überleben und Elemente der „einheimischen“ Justiz blieben erhalten – trotz der offiziellen Ehrerbietung, die die Juristen und Richter der annektierten Gebiete ihrem Kaiser und Gesetzgeber Napoleon so oft erwiesen.

Allem Anschein zum Trotz blieb das Europa des Rechts und der Justiz nach wie vor partikulär und geteilt.

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