Habilitation

6. Juni 2001

Dr. Thomas Simon wurde auf der Sitzung des Fakultätsrates der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 6. Juni 2001 die Lehrbefugnis für die Fächer Mittlere und Neuere Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Verfassungsgeschichte erteilt. Der Titel seines Habilitationsvortrages lautete "´Grundrechtstotalitarismus´ oder ´Selbstbehauptung des Zivilrechts´? Wie läßt sich eine Begrenzung der deliktsrechtlichen Haftung Minderjähriger begründen?"

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