Zur Genese des modernen Staatsbegriffs in deutschen Landen während der Frühen Neuzeit

Band 320 der Studien zur europäischen Rechtsgeschichte erschienen

8. Dezember 2020

Robert von Friedeburg untersucht in seinem Werk die Frage, wie sich ein modernes ›Staats‹-Verständnis in den deutschsprachigen Territorien des Alten Reichs herausgebildet hat. Seine umfassende Rechts- und Begriffsgeschichte zeigt, dass es dabei weder um das Alte Reich als solches noch um die Festigung von Fürstenmacht ging. Durch die Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges wurden die um 1600 vorhandenen Elemente politischen Denkens erschüttert. Lutherische und neo-aristotelische Konzepte im deutschsprachigen Bereich trafen auf westeuropäische anti-despotische Argumente. Besonders wirkmächtig wurde Seckendorffs Teutscher Fürstenstaat (1656), der als vermeintlich bis ins Mittelalter zurückreichende Einheit aus Land, Leuten und Gesetzen verstanden wurde und der den Schutz der Untertanen durch eigene Rechtsordnung und Verwaltung (Policey) vor Übergriffen der Herrscher beschreibt. Seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert fanden solche Ideen zunehmend auch bei Fürsten in evangelischen wie katholischen deutschen Landen Anklang.

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