Staatshaftung im Ersten Weltkrieg

Eine deutsch-französische Untersuchung

24. August 2020

Der Erste Weltkrieg wird auch als ›Urkatastrophe‹ des 20. Jahrhunderts bezeichnet, die vielfältige rechtliche Fragen aufwarf und tiefgreifende Veränderungen mit sich brachte. Im eben erschienenen Band 322 der Studien zur europäischen Rechtsgeschichte nimmt Philipp Siegert das zwischen 1914 und 1918 im Deutschen Reich und in Frankreich geltende Haftungsrecht vergleichend in den Blick. Er untersucht quellennah die rechtliche Verantwortung des Staates in einem solchen Ausnahmezustand. Als Ergebnis seiner gründlichen Recherchen in französischen und deutschen Archiven arbeitet er Kategorien von ›legitimem‹ und ›illegitimem‹ Staatshandeln heraus, welche dem Völkerrecht der Vorkriegszeit fehlten oder diesem widersprachen, mit den Friedensverträgen aber sanktioniert wurden. Deutlich wird, dass auch die internationale Ordnung mehr als 100 Jahre später noch den 1919 getroffenen Entscheidungen verpflichtet ist. Wie beispielsweise Zerstörungen, Enteignungen und Wirtschaftskriegsmaßnahmen im Haftungsrecht beider Länder bewertet und sanktioniert wurden, ist auch heute noch für die Frage nach der völkerrechtlichen Staatenverantwortlichkeit lehrreich und lesenswert.

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