Staatshaftung im Ausnahmezustand: Doktrin und Rechtspraxis im Deutschen Reich und in Frankreich, 1914–1919

Philipp Siegert

 

[La responsabilité de l’État en temps d’exception: doctrine et pratique juridiques en France et en Allemagne, 1914–1919]
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 322
Frankfurt am Main: Klostermann 2020. XIV, 348 S.

ISSN 1610-6040
ISBN 978-3-465-04400-0


Die ›Urerfahrung‹ des modernen Rechtsstaats mit dem Ausnahmezustand war der Erste Weltkrieg. Geleitet von der Frage nach der rechtlichen Verantwortung des Staates unter solchen Umständen nimmt diese vergleichende Studie das Staatshaftungsrecht im Deutschen Reich und in Frankreich zwischen 1914 und 1918 in den Blick. Aus dieser Zeit stammen Kategorien von ›legitimem‹ und ›illegitimem‹ Staatshandeln, welche dem Völkerrecht der Vorkriegszeit fehlten oder gar widersprachen, mit den Friedensverträgen aber sanktioniert wurden. Trotz weiterer Zäsuren des 20. Jahrhunderts lassen sich Grundelemente der heutigen internationalen Ordnung auf Entscheidungen des Jahres 1919 zurückführen. Dies gilt besonders für die völkerrechtliche Staatenverantwortlichkeit, die vor dem Hintergrund des Haftungsrechts beider Länder für Zerstörungen, Enteignungen und Wirtschaftskriegsmaßnahmen herausgearbeitet wird.

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