Entstehung und Quellen der Rechtsanwaltsordnung von 1878

hg. von Werner Schubert

Ius Commune Sonderheft 22
Frankfurt am Main: Klostermann 1985. XII, 236 S.

ISSN: 0175-6532
ISBN: 3-465-01641-6

Obwohl die Rechtsanwaltsordnung von 1878 neben dem Gerichtsverfassungsgesetz, der Civilprozeßordnung und der Strafprozeßordnung von 1877 zu den grundlegenden Justizgesetzen der neuesten deutschen Rechtsgeschichte gehört, ist ihre Entstehung bisher nur anhand der Reichstagsmaterialien beschrieben worden. Entsprechend dem Muster des Quellenwerkes "Die deutsche Gerichtsverfassung (1869-1877)" wird im vorliegenden Band zunächst die Entstehungsgeschichte der Rechtsanwaltsordnung unter Einbeziehung der territorialen Rechtsentwicklung dargestellt. Der Quellenteil bringt dann im wesentlichen die bisher unveröffentlichten Quellen zur Rechtsanwaltsordnung. Die Quellensammlung ist chronologisch aufgebaut und wird erschlossen durch ein Sachregister und durch die Verweise bei den einzelnen Bestimmungen der endgültigen Fassung der Rechtsanwaltsordnung. Die Bedeutung des Rechts der Anwaltsordnung wird erklärlich, wenn man sich vor Augen hält, daß die Freigabe der Advokatur und die Selbstverwaltung des Advokatenstandes zu den wichtigsten verfassungsrechtlichen und justizpolitischen Forderungen des Liberalismus gehörten. Nach dessen Selbstverständnis standen Anwaltschaft und Verfassungsstaat von Anfang an in einem untrennbaren Zusammenhang, so daß das Anwaltsrecht niemals nur das Recht für irgendeinen Stand war, sondern eine Rechtsmaterie darstellte, in deren Ausformung sich zugleich auch das Gerichtswesen, ja Recht und Staat allgemein widerspiegelten.

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