»Objektiv Wirkliches« in Friedrich Carl von Savignys Rechtsdenken, Rechtsquellen- und Methodenlehre

Wolfgang Paul Reutter

Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 263
Savignyana 10
Frankfurt am Main: Klostermann 2011. XX, 478 S.

ISSN 1610-6040
ISBN 978-3-465-04131-3


Der 10. Band der Savignyana legt eine umfassende Untersuchung der philosophischen, theoretischen, dogmatischen und methodologischen Grundlagen von Friedrich Carl von Savignys Rechtslehre vor. Dabei steht durchweg der Nachweis und Beleg eines grundlegend und kontinuierlich in »objektiven Wirklichkeiten« denkenden, seine gesamte Rechtslehre auf diesem Fundament aufbauenden und aus dieser Idee heraus formulierenden Savigny im Vordergrund. Drei zentrale Fragen des vorliegenden Buches lauten dementsprechend:

  1. Kann eine Analyse seiner wichtigsten Quellen das Bild eines eigenständig und homogen in »objektiven Wirklichkeiten« denkenden Savigny ergeben?
  2. Lässt sich dieses Bild durchgehend durch Savignys gesamte Schaffenszeit und bis in Einzelregelungen seines Rechtsdenkens hinein bestätigen?
  3. Wie müssen, ausgehend von ihrer möglichen »objektiv-idealistischen« Konnotation, die Einzelregelungen seiner Rechtslehre modifiziert werden?

Egal, wo genau in Savignys Rechtsdenken man sich befindet, ob es sich nun um eine allgemeine Grundlage oder Detailregelung handelt, alles kann sich ohne konzeptionelle Brüche auf Seins- und Erkenntnisannahmen bezogen erweisen, die einer spezifischen Philosophie »objektiver Wirklichkeit« entspringen. Lässt sich dies bestätigen, so ist die Idee eines »objektiv wirklichen« Rechts bei Savigny nichts weniger als ein alles bestimmendes Gravitationszentrum, das der Wirklichkeit des positiven Rechts zugleich Anfang und Ende, Entstehen und Vergehen, eigentlichen Inhalt und konkrete Problemlösung, »höheren« Sinn und eigentliches Wesen verleiht. Von der Wurzel bis in die letzte dogmatische Verästelung hinein ist das positive Recht bei Savigny dann »objektive Wirklichkeit« und als eine solche einerseits mit bestimmten Freiheiten versehen, andererseits aber auch bestimmten Grenzen unterworfen. Damit ist die Basis für eine grundlegende Neubewertung Savignys weiter gefestigt und ausgebaut. Insbesondere werden sich auf dieser Grundlage viele Aspekte seines Rechtsdenkens – Aspekte, die bis dato verfälscht, d.h. losgelöst von ihrer »objektiv-idealistischen« Konnotation, Eingang in das allgemeine Rechtsbewusstsein fanden (z.B. die sogenannten Auslegungskanones) – im Laufe der Ausführungen ganz neu ergeben (und ergeben müssen).

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