Professor Dr. Filippo Ranieri

26. Februar 2020

Der ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts, Professor Dr. Filippo Ranieri, ist am 14. Februar 2020 plötzlich verstorben. Er war seit seinem Eintritt 1972 in das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte als wissenschaftlicher Mitarbeiter ein sehr engagierter Forscher auf dem Gebiet der europäischen Privatrechtsgeschichte. Seine Mitarbeit an dem von Coing herausgegebenen Handbuch betraf die italienische Gesetzgebung. Die in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts von der Geschichtswissenschaft favorisierte quantitative Erfassung und Interpretation von Quellen als Massenphänomen versuchte er für juristische Texte nutzbar zu machen. Dafür standen im MPI die umfangreichen Sammlungen von ca. 60000 juristischen Dissertationen zur Verfügung. Mit Hilfe der EDV erstellte er mit wechselnden Arbeitsgruppen Datenbanken über die „Juristischen Dissertationen deutscher Universitäten“ und „Juristen aus dem Alten Reich“. Aus diesem Material stellte er auch „Wortregister“ zur Sprache und Begriffsbildung im „Usus modernus Pandectarum“ zusammen. Wenn auch das Projekt unvollendet blieb, ermöglichte es doch wichtige Aussagen über die juristische Kultur im deutschen Ancien Régime. In diesem Sinne untersuchte er als Habilitand von Prof. Bernhard Diestelkamp (Universität Frankfurt) die zahlreichen Aktenbestände des Reichskammergerichts als Quellen zu einer Bestandsaufnahme von Rechtsanwendung und gesellschaftlicher Wirklichkeit im Zeitalter der Rezeption. Nach der Habilitation 1984 blieb die Rechtsprechung ein Gegenstand von Ranieris Forschungsinteressen, wofür das von ihm herausgegebene und von einer großen Forschergruppe erstellte Repertorium der gedruckten Rechtsprechungssammlungen aller europäischen Staaten (1800-1945) ein Zeugnis ist.

1992 verließ er das Institut, um den Ruf an die Universität Rostock (1995 an die Universität des Saarlandes) anzunehmen. Publikationen über den „Europäischen Juristen“, Juristenausbildung oder „Europäisches Obligationenrecht“ zeigen weiterhin wissenschaftliche Grundlegungen aus seiner Zeit am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Die europäische Rechtsgeschichte hat einen engagierten und streitbaren Forscher verloren.

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