Künstlerverträge in der Florentiner Renaissance

Mareile Büscher

Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 157
Frankfurt am Main: Klostermann 2002. IX, 231 S., 16 Abb.

ISSN: 0175-6532
ISBN: 3-465-03234-9


Malerei und Bildhauerei der Florentiner Renaissance werden heute überwiegend aus kunsthistorischer oder rein ästhetischer Perspektive betrachtet. Dabei wird manchmal vernachlässigt, dass Kunst in einem wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und vor allem rechtlichen Kontext entsteht. Die Studie untersucht die Vertragsbeziehungen zwischen Künstlern und Auftraggebern im Florenz des 15. Jahrhunderts aus rechtshistorischer Perspektive. Dabei geht es zum einen um die Inhalte der Künstlerverträge, die anhand zahlreicher Quellen rekonstruiert und vor dem Hintergrund des geltenden Rechts analysiert werden. Zum anderen wird ein Blick auf das Stadium der Vertragsabwicklung geworfen. Wenn Künstler und Auftraggeber in meist ausdifferenzierten Vertragswerken die Bedingungen der Auftragsvergabe festlegten, so war dies in den wenigsten Fällen für die spätere Durchführung des Vertrages verbindlich. Im Zuge der Abwicklung eines Auftrags kam es vielmehr immer wieder zu Streitfragen, die teils gütlich beigelegt, teils nur durch private Schiedsrichter oder ordentliche Gerichte geschlichtet werden konnten. Auf der Grundlage notarieller Schiedsdokumente und Gerichtsprotokolle werden einzelne dieser Streitfälle vor dem Hintergrund des ius commune, der lokalen Florentiner Gesetzgebung sowie der in reicher Anzahl überlieferten notariellen Formularbücher analysiert. Es wird deutlich, dass das Kunstwerk in seiner Entstehung von einem ausdifferenzierten Geflecht juristischer Regeln und Verfahren begleitet war.

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