Consuetudo.
Das Gewohnheitsrecht in der Rechtsquellen- und Methodenlehre des späten ius commune in Italien (16.–18. Jahrhundert)

Roy Garré

Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 183
Frankfurt am Main: Klostermann 2005. XIV, 388 S.

ISSN: 1610-6040
ISBN: 978-3-465-03407-0


Das Gewohnheitsrecht spielte eine wichtige Rolle im gemeinrechtlichen Rechtsquellensystem. Dies gilt sowohl für das Mittelalter als auch für die Neuzeit. Erst das Inkrafttreten der ersten naturrechtlichen Kodifikationen wird seine Bedeutung in der Rechtsquellen- und Methodenlehre gewaltig einschränken. Das Buch verfolgt das Schicksal des Gewohnheitsrechts bis zu dieser Epoche. Im Zentrum steht die diesbezüglich bisher unerforschte frühneuzeitliche italienische Rechtswissenschaft. Es erscheint das Bild einer sehr lebhaften normativen Tatsache, die in den Werken der gemeinrechtlichen Autoren immer präsent war. Dabei war die Beziehung der gelehrten Juristen zum Gewohnheitsrecht eher ambivalent. Seine normative Tragweite wurde zwar geschätzt, aber nur unter gewissen, restriktiven Bedingungen. Die gemeinrechtlichen Juristen haben daher eine raffinierte, aber auch sehr anspruchsvolle consuetudo-Lehre entwickelt, die eine strenge Kontrolle gegen die Ausbildung von unerwünschten Rechtsgewohnheiten erlaubte. Die consuetudo konnte durchaus als eine beliebte und praktisch-relevante Rechtsquelle gelten, aber nur, nachdem sie viele dogmatische und prozessuale Hürden überstanden hatte. Am Ende dieser gelehrten Überprüfung blieben nur die "guten" Rechtsgewohnheiten. Die malae consuetudines wurden hingegen ohne weiteres ausgeschlossen. Durch diese Etiketten kommen hegemoniale Tendenzen der gelehrten Jurisprudenz zum Zuge, die in der Abhandlung unter methodologischen und rechtspolitischen Gesichtspunkten erläutert werden.

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