Recht durch Transfer: Der Anfang des bulgarischen Rechtssystems 1878–1920

Viktoria Draganova

Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 287
Frankfurt am Main: Klostermann 2015. VII, 222 S.

ISSN 1610-6040
ISBN 978-3-465-04221-1


Wie entsteht ein modernes Rechtssystem am Ende des 19. Jahrhunderts? Das Beispiel Bulgariens repräsentiert Entwicklungen in ganz Südosteuropa. Nach fünf Jahrhunderten osmanischer Herrschaft wurde im Jahr 1878 das Fürstentum Bulgarien gegründet. Die folgenden Jahrzehnte waren von der Konstituierung der Staatlichkeit geprägt. Eine Verfassung und zahlreiche Gesetze wurden verabschiedet, vielfach Hybride aus Elementen ausländischer Textvorlagen. Neben der Gesetzgebung waren auch Rechtswissenschaft, Gerichtspraxis, Rechtsmedien und Rechtssprache wichtige Schauplätze der Entstehung neuen Rechts. Zugleich entfalteten sich immer komplexere Diskurse über die Qualität, Eigenständigkeit und Einheitlichkeit des geltenden Rechts. Die Untersuchung stützt sich auf umfangreiche, außerhalb Bulgariens weitgehend unbekannte Quellen.

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