Zum freiheitlichen sozialen Rechtsstaat.
Ausgewählte Schriften

Thilo Ramm; Herausgegeben von Rainer Schröder

Ius Commune Sonderheft 112
Frankfurt am Main: Klostermann 1999. LXIV, 689 Seiten

ISSN: 0175-6532
ISBN: 3-465-02773-6


Der 1996 erschienenen, dem Familienrecht gewidmeten Teilauswahl aus dem Werk des angesehenen Arbeits- und Familienrechtlers folgt nunmehr eine zweite. Ihr Gegenstand sind grundsätzliche Fragen der Rechtsordnung: Grundrechte und Verfassung (I), Grundfragen des Arbeitsrechts (II), Richterstaat und Gesamtkodifikation (III) und Wege zur Reform des Rechts (IV). Es geht um das Verhältnis von Rechtstheorie und Rechtspraxis. Das Grundgesetz bildet den dogmatischen Ansatzpunkt (I 2). Als wohl schärfster juristischer Kritiker des Bundesarbeitsgerichts früh bekannt geworden, verharrt Ramm bei der Ablehnung des Richterstaats, auch gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (III 2). Methodisch konservativ trennt er Rechtsanwendung und Rechtspolitik und fordert gerade darum die arbeitsrechtliche Kodifikation (I 6), weist auf die Bedeutung privater Schiedsgerichtsbarkeit und Schlichtung hin (III 1) und deutet den Tarifvertrag privatrechtlich (II 1). Er ist für die Einbeziehung der Soziologie offen (II 5), deren Analyse er auch die Arbeitsrechtswissenschaft unterwirft (II 6).

Der Sammelband ist zwischen der Thematisierung der Grundrechte und der Verfassungsfrage, letztere auch unter dem Aspekt der Gesamtkodifikation (III 2), und der Suche nach neuen Wegen angesiedelt. Den Grundrechten gilt Ramms ständiges Interesse (I 3 und 6), auch den sozialen Grundrechten, von denen er besonders das Recht auf Arbeit behandelt (I 3 und 5). Den weiten soziologisch-juristischen Verfassungsbegriff wendet er auf die Arbeitsbeziehungen (I 3) an. Er analysiert den Arbeitsmarkt (II 3) und skizziert den Rahmen für ein europäisches Individualarbeitsrecht (II 2).

Als ein stets unbequemer Autor, der Affirmatives nicht als seine wissenschaftliche Aufgabe angesehen und nicht nach Akzeptanz getrachtet hat, fordert Ramm die Neustrukturierung des juristischen Studiums (IV 1) und tritt für wie die Gründung eines Zentrums für Rechtspolitik (IV 2) ein.

Die Fortentwicklung der Lehre vom Idealtypus (IV 3) bildet den theoretischen Schlußstein, während die "Bestandsaufnahme" in das Gesamtwerk einführt. Über die "bibliographie raisonnée" hinausgehend macht sie als selbstkritischer Rechenschaftsbericht die Problematik wissenschaftlicher Theoriebildung nach 1945 deutlich. Register und Schrifttumsverzeichnis schließen den Band ab.

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