Multinormativität

Research Project

Projekt des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ (Forschungsfeld 3)

Normativität begegnet dem Menschen in vielen Erscheinungsformen, Normen vielfältiger Art regulieren sein Verhalten und ermöglichen Gesellschaft. Unter den juristischen erscheinen Gesetz, Gebot und Vertrag als möglicherweise primäre Typen (Hasso Hofmann). Die Rechtswissenschaft diskutiert seit je her Fragen der Rechtsquellentypologie und -hierarchie, sie engagiert sich in der Ordnung der Normen juridischen Typs und versucht dabei, Kollisionsregeln zu entwerfen.

Doch es gibt auch andere Formen von Normativität; soziale Regeln oder und moralische Gebote scheinen als die wesentlichen Typen, hinzu kommen religiöses Gesetz und technische Normen. Die Bezeichnungen wechseln ihre Bedeutung, sie besitzen teils überschneidende Semantiken. Sie erfüllen unterschiedliche Funktionen, gemeinsam ist ihnen aber der Regelungsanspruch für menschliches Verhalten. Historisch ist zu vermuten, dass sie sich ausdifferenziert haben. Rechtstheorie und Rechtssoziologie streiten leidenschaftlich darüber, ob es sich bei diesen Normen (noch) um Recht handelt; wenn ja, dann wäre der Begriff des Rechtspluralismus einschlägig. Oft wird Rechtspluralismus aber auch nur auf Phänomene bezogen, bei denen ein engeres Begriffsverständnis von Recht in Ansatz gebracht wird. Rechtspluralismus beschäftigt sich dann mit dem Verhältnis verschiedener Rechte zueinander in ihrer Regelung sozialer Beziehungen. Um die absichtsvolle Erweiterung des Fokus auf andere Normativitäten anzuzeigen, die nicht notwendig als Recht begriffen werden, soll stattdessen der Begriff „Multinormativität“ verwendet werden.

Unser Projekt möchte sich dieser Multinormativität aus rechtshistorischer Sicht widmen. Es geht uns um die Beschreibung und Analyse der Koexistenz, Kooperation und Kollision dieser verschiedenen Normativitäten in der Frühen Neuzeit, mit einem Schwerpunkt auf dem 16. bis 18. Jahrhundert. Besondere Aufmerksamkeit liegt auf dem frühneuzeitlichen Lateinamerika, mit seinen Grenzzonen und Hybridbildungen. Ein Ziel ist es, bei der historischen Arbeit analytische Zugänge der Rechtswissenschaft, aber auch die von Theologie, Philosophie, Soziologie, Politologie, Ethnologie aufzunehmen und nach einer transdisziplinären Begrifflichkeit zu fragen. Die Erforschung soll sowohl die Normen in ihrer vereinzelten idealtypischen Erscheinung erfassen als auch die faktische Koexistenz und besonders die Konflikte berücksichtigen, die sich daraus in einer bereits zu dieser frühen Zeit hochkomplexen, sich globalisierenden Welt ergeben. Das geplante Projekt kann sich dabei auf einen reichen Fundus von historischen und literarischen Beispielen stützen, die die Erscheinungsformen und Probleme von pluralen, oft hybriden Normativitäten anschaulich machen. Ein solches Projekt würde wissenschaftlich vermutlich erstmalig zusammenführen und zusammenfassend darstellen, was jegliche Erfahrung weiß: Es gibt keine komplexe Regulierungsfrage, an der nicht diverse Regelungsmodi beteiligt wären.

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