4. Jahrestagung der Initiative Arbeitsrechtsgeschichte – „Historizität des Richterrechts“

13. Dezember 2018

Die gemeinsame Initiative Arbeitsrechtsgeschichte des Hugo Sinzheimer Instituts und des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte veranstaltete am 7. Dezember 2018 ihre 4. Jahrestagung, die sich mit der „Historizität des Richterrechts“ befasste. In seiner Begrüßung verwies der geschäftsführende Direktor des MPI Prof. Stefan Vogenauer auf die Situation in verschiedenen Staaten der Europäischen Union und unternahm eine erste historische Einordnung. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, führte in das Thema ein. Sie unterstrich die Bedeutung einer aktiven Rolle der Arbeitsgerichtsbarkeit angesichts unbestimmter Rechtsbegriffe und gesetzlicher Lücken. Wenn dem Grundrechtsschutz zur Geltung zu verhelfen sei, seien die Richter in besonderer Weise gefordert.

In seinem Vortrag über „Das Richterrecht bleibt unser Schicksal – Zur Rechtsfortbildung durch die Justiz“ ging der frühere Bundesarbeitsrichter und Senatsvorsitzende Prof. Wolfgang Linsenmaier auf gesetzesimmanente und -überschreitende Rechtsfortbildung ein und veranschaulichte dies anhand einer Übersicht über die Rechtsprechungstradition des Bundesarbeitsgerichts. Dr. Martin Otto (FernUniversität in Hagen) beleuchtete ein erstrangiges Problemfeld der Weimarer Sozialordnung mit seinem Vortrag „Der Schiedsspruch muss beseitigt werden. – Arbeitsrecht als Richterrecht in der Weimarer Republik. Das Beispiel Ruhreisenstreit.“ Besonders ging er auf die in der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts als nichtig angesehene Praxis der „Ein-Mann-Schiedssprüche“ bei Tarifverhandlungen ein. In ihrem Vortrag „Autonomie und Vorrang des EU-Rechts. Die Dynamik des Richterrechts“. stellte Prof. Dr. Eva Kocher die Entwicklung der Geltung des Unionsrechts, ausgebaut durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), und die Reaktionen der mitgliedstaatlichen Politik dar.

Die Jahrestagung 2019 wird sich im nächsten Dezember dem Thema "Recht der Angestellten" widmen und damit einem Phänomen jenseits der einstmals dominierenden Industriearbeit. Angesichts dynamisierter Beschäftigungsverhältnisse im Kontext von Arbeit 4.0 versprechen wir uns davon auch interessante historische Bezüge zu einer aktuellen Herausforderung.

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