Knut Wolfgang Nörr
(1935-2018)

22. Januar 2018

Kirche und Konzil bei Nicolaus de Tudeschis. Zur Stellung des Richters im gelehrten Prozeß der Frühzeit. Naturrecht und Zivilprozeß. Privatrechtsgeschichte der Weimarer Republik. Eher Hegel als Kant. Die Leiden des Privatrechts. Die Republik der Wirtschaft: Knut Wolfgang Nörr dürfte einer der letzten Rechtshistoriker gewesen sein, der sich in juristischer Mediävistik genauso sicher bewegte wie in der Privatrechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, in der historischen Rechtsphilosophie wie in historischer Rechtsvergleichung. In München geboren, in Heidelberg und München ausgebildet, führten ihn seine Wege früh nach Washington zu Stephan Kuttner, 1966 auf die erste Professur nach Bonn, 1971 nach Tübingen. Von hier aus prägte er über 40 Jahre als Mitherausgeber der Kanonistischen Abteilung der ZRG, als Lehrer, vor allem aber durch seine Publikationen die Historiographie des mittelalterlichen kirchlichen Rechts, des Privatrechts der Neuzeit und des Wirtschaftsrechts der Moderne. Dem Max-Planck-Institut war er seit 1970 als Auswärtiges Wissenschaftliches Mitglied eng verbunden.

Am 15. Januar 2018 ist Knut Nörr verstorben. Rechtshistorikerinnen und Rechtshistoriker nicht nur am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte gedenken dankbar eines jahrzehntelangen Begleiters – und eines außergewöhnlichen Gelehrten.

Thomas Duve

Zur Redakteursansicht