The World of Rules: Eine etwas andere Vermessung der Welt - neuer Beitrag im SSRN

4. April 2016

The World of Rules: Eine etwas andere Vermessung der Welt von Gunnar Folke Schuppert ist soeben als jüngster Beitrag in unserer SSRN Research Paper Series erschienen.

Der Beitrag wird im Laufe des Jahres auch als Monographie in der Institutsreihe Global Perspectives on Legal History veröffentlicht, dann in englischer Übersetzung.

Der Beitrag wendet sich gegen die Verengung der (deutschen) Rechtswissenschaft auf das staatliche Recht, eine Perspektivenverengung, die in der Entstehung des territorial organisierten Nationalstaates ihre Erklärung findet, eines Staatstyps, in dessen Staatsverständnis das Recht nur als staatliches Recht gedacht werden konnte. Was hingegen gegenwärtig – und im Prozess der Globalisierung weiter zunehmend – beobachtet werden kann, ist ein Prozess der graduellen Entkopplung von Staat und Recht, der unvermeidlich eine Pluralisierung rechtlicher Regelungen zur Folge hat. Diesem Befund muss sich eine anschlussfähig bleiben wollende Rechtswissenschaft stellen, und zwar durch eine Erweiterung ihres Horizonts zu einer weiter ausgreifenden Regelungswissenschaft, um die zunehmend größer werdende „Variety of Rules“ angemessen erfassen zu können. Staatliches Recht ist aus dieser Perspektive zwar nach wie vor ein besonders wichtiger und zentraler Typus von Recht, aber nicht mehr der einzige.
Wenn sich dies so verhält, dann ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die folgenden drei Bereiche genauer zu examinieren: 1. die Vielfalt der Normenordnungen, insbesondere nicht-staatlicher Art, wie standards, oder codes of conduct; 2. die Vielfalt der Normproduzenten, von der staatlichen Gesetzgebung bis zu transnationalen Regulierungsnetzwerken; 3. schließlich die Pluralität von Normdurchsetzungsregimen, von der staatlichen Justiz über die Sportgerichtsbarkeit bis zur Ausübung informalen sozialen Drucks (z.B. political correctness). Diese Pluralitätsbefunde führen unausweichlich zu dem Folgeproblem einer Neubestimmung des Rechtsbegriffs und der Frage, welche Typen von Recht sinnvollerweise zu unterscheiden sind.

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