Gastvortrag: Das Private vor Gericht. Verhandlungen des Eigenen im Zivil- und Strafrecht 1933-1945

Gastvortrag

  • Datum: 04.12.2018
  • Uhrzeit: 16:00 - 18:00
  • Vortragende(r): Annemone Christians
  • Organisation: Peter Collin
  • Ort: MPIeR
  • Raum: Z01
Gastvortrag: Das Private vor Gericht. Verhandlungen des Eigenen im Zivil- und Strafrecht 1933-1945

Das Spannungsverhältnis von privater Lebensführung und staatlicher Regulierungsmacht wird selten so deutlich wie bei der Verhandlung vor Gericht. Im juristischen Verfahren müssen Privatangelegenheiten offengelegt werden, gerichtliche Ermittlungen und Entscheidungen können individuelle Interessen und Räume einschränken, zerstören oder gewähren. In der Art und Weise, in der das NS-Rechtssystem mit diesem Zugriff umging, offenbart sich das Verhältnis der nationalsozialistischen Diktatur zu Privatheit und Selbstbestimmung.

Das vorgestellte Forschungsprojekt untersucht die NS-Rechtspraxis in drei Bereichen der privaten Lebensführung: Erstens bilden Scheidungsverfahren einen Kern der Untersuchung. Zweitens wird der Eingriff des Regimes in das Privateigentum analysiert, vor allem anhand von Pfändungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren. Das Projekt erforscht, welche Besitztümer als unveräußerlich galten und was dem individuellen Zugriff im Namen des „volksgemeinschaftlichen Interesses“ entzogen wurde. Drittens geht es um die private Meinungsäußerung als Verfolgungstatbestand der politisierten NS-Justiz. Wie weit ging der nationalsozialistische Eingriff in Privaträume und die intime Gedankenwelt des Einzelnen? Das Projekt nähert sich dieser Fragestellung z.B. anhand von Verfahren wegen Verstößen gegen das 1934 erlassene „Heimtückegesetz“.


Bild: Reichsgesetzblatt 1934, Teil I, Blatt 1269.

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