Max-Planck-Gesellschaft
Max-Planck-Institut fuer europaeische Rechtsgeschichte

Informationen für Graduierte

Doktorandenverträge des MPIeR

Das MPIeR kann jährlich einige, ein- bis dreijährige Doktorandenverträge für inländische Doktoranden in der Rechtsgeschichte vergeben. Bewerbungen richten Sie bitte mit einem Exposé Ihrer geplanten Dissertation an die Verwaltungsleiterin, Frau Carola Schurzmann.

Ansprechpartnerin für weitere Informationen:

Carola Schurzmann Verwaltungsleiterin am MPI für europäische Rechtsgeschichte
Fon: +49 (69) 78978 - 103
Fax: +49 (69) 78978 - 211

International Max-Planck-Research School

Alternativ zu einem Doktorandenvertrag des MPIeR können in- und ausländische Doktoranden sich um ein Stipendium der im Jahr 2002 gegründeten International Max-Planck-Research School for Comparative Legal History bewerben. Die IMPRS wird vom MPIeR und der Universität Frankfurt am Main, Institut für Rechtsgeschichte, getragen und hat die Struktur eines Forschungskollegs. Für nähere Information und Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin der Graduiertenprogramme Frau Dr. Isabell Ludewig.

Ansprechpartnerin für weitere Informationen:

Dr. Isabell Ludewig, Koordinatorin Graduiertenprogramme
Fon: +49 (69) 78978 - 137
Fax: +49 (69) 78978 - 169


IMPRS Homepage

Stipendien für ausländische (und inländische) Wissenschaftler

Das MPIeR fördert mit seinem Stipendienprogramm exzellente rechtshistorische Forschungsprojekte. In Ausnahmen können auch Vorhaben aus benachbarten Fächern berücksichtigt werden, sofern diese Vorhaben für die Forschungsfragen der Rechtsgeschichte Zugewinne erwarten lassen. Die Förderdauer beträgt in der Regel ein bis sechs Monate, in gut begründeten Ausnahmefällen auch länger.

Es wird angestrebt, dass die geförderten Vorhaben in das Forschungsprogramm des Instituts integriert werden können. Exzellente Vorhaben, die diesem Ziel entsprechen, genießen im Auswahlverfahren Priorität. Zusätzlich werden regelmäßig bestimmte Themengebiete als besonders förderungswürdig herausgestellt.

Ebenfalls willkommen sind gemeinsame Anträge von Forschergruppen von 2 - 4 Personen, die während eines bis zu dreimonatigen gemeinsamen Aufenthalts am Institut ein gemeinsames Forschungsvorhaben bearbeiten möchten.

In Ausnahmen können auch Vorhaben gefördert werden, die sich in hervorragender Weise einem Thema widmen, das nicht Teil des Forschungsprogramms des Instituts ist, für dessen Bearbeitung aber besonderer Bedarf für einen Aufenthalt am Institut besteht.

Bevorzugt geförderte Themenschwerpunkte für das Jahr 2015 sind

  • Historische Formen der Multinormativität, insbesondere Arbeiten zum Verhältnis von Recht, Kirchenrecht und Moraltheologie
  • Historische Untersuchungen zu Juristischen Praktiken und Diskursen des Konfliktmanagements in Gesellschaften mit kultureller Diversität
  • Historische Untersuchungen zu rechtshistorischen Translationsprozessen und der Lokalisierung juristischen Wissens
  • Rechtsgeschichte Ibero-Amerikas in der Frühen Neuzeit als Beitrag zu einer Rechtsgeschichte in globalhistorischer Perspektive

Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten wird erwartet, dass sie sich während ihres Aufenthaltes in die laufende Institutsarbeit aktiv einbringen. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Die Teilnahme an den wissenschaftlichen Veranstaltungen des Instituts

Bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Monaten wird Folgendes erwartet:

  • Die Vorstellung des Forschungsprojekts
  • Das Angebot eines working papers oder einer anderen Publikation zur Veröffentlichung an die Direktion des MPIeR

Gefördert werden vor allem Vorhaben ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Diese können je nach Qualifikationsstufe (Doktorand/in; Post-Doktorand/in) durch ein monatliches Stipendium gefördert werden (Mindestsatz für Doktorand/in z.Zt.: 1.365,- €; Post-Doktorand/in 2.100,- €; für andere Qualifikationsstufen sind die Sätze jeweils höher). Für den Fall, dass während des Stipendienzeitraums Einkünfte von Dritten über 450,- € gewährt werden, müssen diese auf das Stipendium angerechnet werden. Alternativ ist es möglich, für bis zu drei Monate einen Aufwendungsersatz für die doppelte Haushaltsführung zu zahlen (20,- € pro Tag Unterkunftspauschale; 24,- € pro Tag Verpflegungspauschale). Fahrt- bzw. Flugkosten können grundsätzlich nicht erstattet werden.

Inländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion können in Ausnahmefällen ebenfalls im Rahmen des Stipendienprogramms gefördert werden. Der Mindestsatz liegt bei 1.468,- €; für andere Qualifikationsstufen sind die Sätze jeweils höher. Für den Fall, dass während des Stipendienzeitraums Einkünfte von Dritten über 450,- € gewährt werden, müssen diese auf das Stipendium angerechnet werden. Alternativ ist es möglich, für bis zu drei Monate einen Aufwendungsersatz für die doppelte Haushaltsführung zu zahlen (20,- € pro Tag Unterkunftspauschale; 24,- € pro Tag Verpflegungspauschale). Fahrt- bzw. Flugkosten können grundsätzlich nicht erstattet werden.

Das Institut verfügt in begrenztem Maße über Unterbringungsmöglichkeit im Institutsgebäude sowie in einer weiteren Immobilie in Frankfurt. Die Gästeapartments werden vorrangig an Stipendiatinnen und Stipendiaten vermietet und mit der Stipendienzusage entsprechend zugeteilt. Grundsätzlich sind die Gästeapartments nur für eine Person ausgelegt. Die Kosten für die Anmietung liegen je nach Apartment zwischen 500,- € und 600,- €. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Zimmermann

Für ausländische Wissenschaftler, die sich bewerben möchten, ist ein Stipendienantrag hinterlegt. Füllen Sie diesen bitte aus und senden oder faxen Sie diesen zusammen mit den anderen notwendigen Unterlagen an unsere Assistentin der Verwaltungsleiterin, Frau Rita Semler. Als Anlage sind folgende Dokumente beizufügen:

  • zwei- bis vierseitige Projektskizze. Darin sind der aktuelle Stand der Arbeit und die weitere Planung darzulegen. Auf die Verbindung des Themas zu den einschlägigen Forschungsvorhaben am Institut ist gesondert Bezug zu nehmen.
  • Benennung zweier Gutachter, die dem MPI für eine Beurteilung des Vorhabens zur Verfügung stehen (Gutachen selbst sind nicht beizubringen)
  • Lebenslauf
  • Vollständiges Schriftenverzeichnis; es wird zudem um die Benennung von drei wichtigen Publikationen aus den letzten fünf Jahren gebeten

Die Anträge sind bis zum 31.03. des vor dem Jahr des geplanten Aufenthaltes liegenden Jahres zu stellen, d.h. für Aufenthalte im Jahr 2015 ist die Frist der 31.03.2014.

Ansprechpartnerin, auch für weitere Informationen:

Rita Semler, Verwaltung
Fon: +49 (69) 78978 - 101
Fax: +49 (69) 78978 - 211

Stipendienantrag (Deutsch) PDF [35 KB]
Stipendienantrag für ausländische Wissenschaftler. Füllen Sie diesen bitte aus und senden oder faxen Sie diesen an unsere Verwaltung

JEV-Stipendium für europäische Verwaltungsgeschichte

Bewerbungsschluss: 30. September 2013

Prof. Dr. Erk Volkmar Heyen, bis zu seiner Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und europäische Verwaltungsgeschichte an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und Herausgeber des 1989-2008 erschienenen „Jahrbuchs für europäische Verwaltungsgeschichte“ (JEV), hat ein Forschungsstipendium auf dem Gebiet der europäischen Verwaltungsgeschichte gestiftet („JEV-Stipendium für europäische Verwaltungsgeschichte“). Die für den Stipendienvorschlag zuständige Jury hat ihren Sitz am MPI für europäische Rechtsgeschichte. Das MPI eröffnet den Stipendiaten Arbeitsmöglichkeiten in seiner Bibliothek und sorgt für die Veröffentlichung des geförderten Buches in einer seiner Schriftenreihen.

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