Seminario permanente de Historia del Derecho Español, Portugués e Iberoamericano
Seminar zur Rechtsgeschichte Spaniens, Portugals und Iberoamerikas
Die Rechtsgeschichte Lateinamerikas ist – jedenfalls seit dem Beginn der europäischen atlantischen Expansion – auf das Engste mit der europäischen Rechtsgeschichte verbunden. Normative Ordnungen, die im europäischen Horizont gewachsen waren, wurden transplantiert, vor Ort reproduziert, um weitere ergänzt und modifiziert. Die Begegnung mit fremden Völkern und Religionen, die Entfernung zu Europa und die weiten Distanzen innerhalb des erst langsam vermessenen Kontinents stellten die Juristen vor neue Herausforderungen. Auch Europa und sein Rechtsdenken veränderten sich. Bekannt sind die Debatten um Menschenrechte und politische Theorie auf der Grundlage scholastischer Rationalität im 16. und 17. Jahrhundert. Doch die spanische Monarchie musste zugleich auch Formen der imperial governance herausbilden, ohne die Herrschaft über weite Distanzen unmöglich gewesen wäre. Rechtspluralismus, die Integration oder Unterdrückung kultureller Vielfalt, die unterschiedlichen Räume, auf die man stieß – Zentren von Hochkulturen oder frontier-Situation – gaben dem Recht ihr Gepräge. Auch für die Kirche und ihr Recht öffnete sich ein neuer Kontinent. Religion war ein movens dieser Expansion, Religionsrecht das Fundament der frühneuzeitlichen Rechtskultur in den Überseegebieten der spanischen oder portugiesischen Monarchie. Auch die Erfahrungen mit dieser globalen Dimension des Kirchenrechts blieben nicht ohne Rückwirkungen auf das kirchliche Recht selbst, das ebenfalls imperiale Strukturen annahm. Die lateinamerikanischen Unabhängigkeitsbewegungen des 19. Jahrhunderts standen ebenfalls in einem weltweiten Kontext und wirkten auf Europa zurück, auch später rissen die Bindungen an Europa nicht ab – im Gegenteil. Gerade das lateinamerikanische Straf- und Zivilrecht des republikanischen Zeitalters weist komplexe Verbindungen zu vielen europäischen Staaten auf - nicht mehr nur zu Portugal und Spanien.
Am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte wird in verschiedenen neuen Forschungsschwerpunkten zu diesen Fragen gearbeitet, die Rechtsgeschichte Lateinamerikas ist seit dem Jahr 2010 ein besonderes Forschungsfeld. Das Seminar zur Rechtsgeschichte Iberoamerikas dient als Forum zur Debatte dieser Forschungsvorhaben des Instituts und zur Integration der wissenschaftlichen Gäste und ihrer Forschungsinteressen. Auch auswärtige Gäste sind nach Anmeldung willkommen.
Nähere Informationen bei Dr. Benedetta Albani, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte.
Gastvorträge im Seminar zur Rechtsgeschichte Spaniens, Portugals und Iberoamerikas
28. 10. 2010
Dr. Sven Korzilius (Freiburg Institute for Advanced Studies)
Freedom Trials in Portugal and Brasil, 17th-19th Century.
22. 11. 2010
Dr. Luca Carboni (Segretario Generale, Archivio Segreto Vaticano)
Gli archivi delle rappresentanze pontificie come fonte privilegiata per lo studio della storia contemporanea dell’America Latina.
17. 03. 2011
Dr. Manuel Fernández Chaves, Dr. Rafael Pérez García (Universidad de Sevilla)
La evolución de la legislación relativa a la minoría morisca granadina en el marco del proceso de la construcción del estado moderno y la monarquía absoluta. 1482-1626.
16. 06. 2011
Prof. Dr. Rafael García Pérez (Universidad de Navarra)
Derecho, religión y Estado en Tocqueville: un modelo de análisis de las revoluciones atlánticas
5. 12. 2011
Prof. María Jesús Torquemada (Universidad Complutense de Madrid)
La justicia inquisitorial y la figura femenina: de las normativas generales a las prácticas locales
(Organisation durch Maria del Pilar Mejia Quiroga und Fernanda Molina)
6. 2. 2012
Prof. Iris Gareis (Universität Frankfurt)
Brujas y la Inquisición: modelos conceptuales y práctica jurídica
Verantwortliche Koordinatorin
Benedetta Albani




