Max-Planck-Gesellschaft
Max-Planck-Institut fuer europaeische Rechtsgeschichte

Forschungsschwerpunkte

Die Forschungsschwerpunkte bilden den Kern koordinierter Projektarbeit am Institut ab. Sie sind auf mittlere Dauer angelegt, untereinander vernetzt und stehen im Mittelpunkt der Institutsarbeit. Sie bestehen aus verschiedenen, aufeinander abgestimmten Forschungsprojekten.

Quellenerschließung

Ein Schwerpunkt der Forschungstätigkeit des Instituts besteht in der Erschließung und Bereitstellung von Quellen und Hilfsmitteln, die für die Grundlagenforschung im Bereich der europäischen Rechtsgeschichte und deren Verflechtung mit außereuropäischen Rechtsordnungen unverzichtbar sind. Mittels Repertorien, Editionen und Sammlungen werden Quellen der mittelalterlichen Rechtswissenschaft wie Handschriften und Konsiliensammlungen, die Kanonistik im deutschsprachigen Raum zwischen 1350 und 1550, die juristische Buchproduktion der Frühen Neuzeit oder die frühneuzeitliche Ordnungs- und Policeygesetzgebung bearbeitet. Weiterhin ist im Rahmen des Projekts "Edition und Bearbeitung byzantinischer Rechtsquellen" eine Sammlung von etwa 1.000 Mikrofilmen griechischer Handschriften entstanden, die systematisch in einem Repertorium erschlossen werden, ergänzt durch Editionen wichtiger Rechtstexte und Kommentare. Darüber hinaus bildet die Bereitstellung rechtshistorisch relevanter Quellen in digitaler Form – von bibliographischen Nachweisinstrumenten über elektronische Zeitschriften bis hin zu Volltext- und Bilddatenbanken – einen wichtigen Teil des Schwerpunkts, der sich in mehreren Digitalisierungsprojekten niederschlägt.

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Recht als Zivilisationsfaktor im ersten Jahrtausend

Gegenstand des Forschungsschwerpunkts ist das Phänomen des Rechts in seiner Rolle als zentraler Aspekt und Motor kultureller Entwicklungen. Wenn hier die Zivilisationen des ersten Jahrtausend im Mittelpunkt stehen, dann ist an eine Vielzahl von Sollens- und Seinswelten gedacht, die nicht zuletzt mit Hilfe des Rechts gestaltet wurden. Für ihre Erforschung wurde ein integrativer und interdisziplinärer Ansatz gewählt, der in zeitlicher und räumlicher Hinsicht den Bogen von der Spätantike bis zur Jahrtausendwende, vom vorderen Orient bis nach Westeuropa, von Nordafrika bis Skandinavien spannt. Die Vielfalt der einzelnen Befunde, Formen und Funktionen soll nicht einer großen Erzählung vom "Prozess der Zivilisation" untergeordnet werden. Der Forschungsschwerpunkt befasst sich mit dem Recht nicht als abstrakter Struktur, sondern als konkretem Werkzeug und zugleich Baustein einzelner von Menschen geschaffener Welten.

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Recht und Religion in historischer Perspektive

Eines der identitätsstiftenden Elemente der westlichen Rechtskultur liegt darin, zwischen Hochmittelalter und dem sog. konfessionellen Zeitalter eine spezifische Ordnung des Verhältnisses von weltlicher Herrschaft und Religion ausgebildet zu haben. Um Vorherrschaft ringend, waren sie doch stets aufeinander angewiesen und auf das Engste verbunden: weltliches Recht und kirchliches Recht wären nicht, was sie sind, hätten sie nicht über Jahrhunderte in einer intensiven Symbiose gestanden.

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Strafrechtsgeschichte und historische Kriminalitätsforschung in Europa zwischen Mittelalter und Moderne

Der Forschungsschwerpunkt integriert sowohl Themen und Fragestellungen der "klassischen" Strafrechtsgeschichte als auch neuere Ansätze der historischen Kriminalitätsforschung und anderer kulturwissenschaftlicher Disziplinen. Die zeitliche Bandbreite der Einzelprojekte reicht dabei vom späten Mittelalter bis zum frühen 20. Jahrhundert. Eine noch immer zentrale Thematik bilden die Entstehung und Weiterentwicklung strafrechtlicher Normen und die juristischen Diskurse, auch im Hinblick auf die Zwecke und Begründungen (staatlichen) Strafens seit dem späten Mittelalter in Europa. Darüber hinaus richtet sich das Interesse einzelner Projekte auf die Rechts- und Strafpraxis, wobei neben Forschungen zu Devianz und Kriminalität im Sinne einer historischen Kriminologie das Strafverfahren, die Entscheidungsprozesse und die konkrete Strafpraxis thematisiert werden. Ausgehend von neueren Ansätzen zur Rechtsikonographie, der Medialität des Rechts und der Rolle von Expertenwissen werden schließlich im europäischen Kontext die Repräsentation von Kriminalität und Justiz in Bildern und populären Medien, die Kriminalpolitik des 18. und 19. Jahrhunderts sowie die Ausdifferenzierung der Kriminologie und Kriminalistik in einzelnen Projekten untersucht. Ein thematischer Schwerpunkt, der die verschiedenen Ansätze zumindest teilweise verbindet, beschäftigt sich mit der Geschichte politischer Verbrechen und den Reaktionen der Rechtssysteme in Europa seit dem späten Mittelalter.

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Völkerrechtsgeschichte

Die Völkerrechtsgeschichte gehört zu den Rechtsgebieten, die traditionell weniger Aufmerksamkeit durch die Forschung erfahren, gleichwohl aber wissenschaftlich lohnendes Objekt sind. Die Erforschung der Völkerrechtsgeschichte hat am MPIeR Tradition und wurde insbesondere nach Installierung der DFG-Forschungsgruppe 1997 intensiv verfolgt. Das Institut ist an der Herausgabe des Journal of the History of International Law und der im Nomos Verlag Baden-Baden erscheinenden Schriftenreihe zur Geschichte des Völkerrechts beteiligt. Zuletzt wurde im Rahmen des Exzellenzclusters eine Nachwuchsgruppe "Das Völkerrecht und seine Wissenschaft, 1789-1914" installiert. Die Völkerrechtsgeschichte wird dabei vor allem mit chronologischem Schwerpunkt auf die letzten drei Jahrhunderte betrieben.

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Moderne Regulierungsregime

Der moderne Interventionsstaat des späten 19. und 20. Jahrhunderts hat neue Regulierungsstrukturen in Staat und Gesellschaft hervorgebracht. Der Forschungsschwerpunkt "Moderne Regulierungsregimes" möchte diesen Wandel aus rechtshistorischer Sicht und zugleich in interdisziplinärer Perspektive untersuchen. Es liegt nahe, diese Forschungsfrage zunächst im Kontext der Geschichte des öffentlichen Rechts zu verorten. Dennoch wäre der alleinige Fokus auf das öffentliche Recht eine empfindliche Verkürzung. Denn auch das Privatrecht hat einen tief greifenden Wandel durchlaufen, der sich zunächst als Dekodifikation präsentierte. Schließlich ist neben öffentlichem Recht und Zivilrecht an das Strafrecht zu denken. Auch hier sind neue Zwecke und Instrumentarien in die Gesetzgebung eingedrungen. Zugleich verschleiert diese nach rechtswissenschaftlichen Disziplinen getrennte Aufstellung, dass die modernen Regulierungsregimes typischerweise Querschnittsmaterien sind, die sich gerade nicht einem der drei klassischen Rechtsgebiete alleine zuordnen lassen.

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Lebensalter und Recht

Das wissenschaftliche Interesse der Max-Planck-Forschungsgruppe Lebensalter und Recht ist darauf gerichtet, die Segmentierung des menschlichen Lebenslaufs durch die Einführung von Altersstufen und altersspezifischen Normierungen in weiten Teilen des Rechts aus rechtshistorischer Perspektive zu rekonstruieren.

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