Max-Planck-Gesellschaft
Max-Planck-Institut fuer europaeische Rechtsgeschichte

Recht und Religion

Eines der identitätsstiftenden Elemente des Selbstverständnisses der westlichen Rechtskultur liegt darin, zwischen Hochmittelalter und dem so genannten konfessionellen Zeitalter eine spezifische Ordnung des Verhältnisses von weltlicher Herrschaft und Religion ausgebildet zu haben. Um Vorherrschaft ringend, waren sie doch stets aufeinander angewiesen und auf das Engste verbunden: weltliches Recht und kirchliches Recht wären nicht, was sie sind, hätten sie nicht über Jahrhunderte in einer intensiven Symbiose gestanden.

Im Zeichen von rechtswissenschaftlichem Positivismus, legalistischen und etatistischen Denkweisen seit der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert und unter dem Einfluss der Modernisierungs- und Säkularisierungsthesen ist der Bedeutung des Religiösen für das Recht allerdings zunehmend weniger Aufmerksamkeit gewidmet worden. Von kirchlicher Seite wurde und wird die Geschichte des eigenen Rechts zudem oft in der Tradition einer geschichtlichen Rechtswissenschaft, konfessionell gebunden und nicht selten vor einem spezifischen Wirklichkeitsverständnis betrieben, das den Dialog mit der Geschichtswissenschaft nicht erleichtert. Zentrale, zeitlich allerdings deutlich begrenzte Epochen absorbierten fast die gesamte Energie der Forscher: Im katholischen Bereich das klassische kanonische Recht in den Jahrzehnten vor und nach Gratian, im protestantischen Bereich das 16. Jahrhundert.

Vor diesem Hintergrund versucht eine Reihe von Forschungsprojekten, zeitlich und methodisch Kontrapunkte zu setzen: Es geht um kirchliches Recht im ersten Jahrtausend, also um die Grundlagen einer noch ungeteilten christlichen Rechtskultur in Ost- und West; um nachklassische Kanonistik, mit besonderer Aufmerksamkeit für die Nähe von kirchlichem Recht und Moraltheologie; um Religionskonflikte, Migranten und die Geschichte der Juden im konfessionellen Zeitalter im deutschsprachigen Raum; um scholastische Rationalität, die von der katholischen Welt ausgehend das politische Denken Europas beeinflusste; um das kanonische Recht in der europäischen Expansion, insbesondere nach Lateinamerika. Alle diese Forschungsfragen bedürfen zugleich der historiographiegeschichtlichen Reflexion über Konfessionalität und kirchliche Rechtsgeschichte im 19. Jahrhundert – das von intensiven konfessionellen Debatten geprägte Jahrhundert, in dem grundlegende Parameter des noch heute geltenden Religionsrecht formuliert wurden.