Forschungsprofil
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Das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte sieht seine Aufgabe in exzellenter, theoriegeleiteter rechtshistorischer und historisch-vergleichender Grundlagenforschung. Stand bei der Gründung die Privatrechtsgeschichte im Mittelpunkt, so hat das Institut seine Arbeitsgebiete sukzessive auf andere Forschungsfelder wie die Rechtswissenschaftsgeschichte, die Geschichte des Öffentlichen Rechts, des Völkerrechts und des Strafrechts ausgeweitet. Ging es lange Zeit vor allem um die Auswertung von Gesetzgebung sowie den großen Leittexten der Wissenschaft, gilt die Aufmerksamkeit zunehmend anderen Quellengattungen. Die historische Analyse von Rechtstransferprozessen, die Interaktion von Recht mit anderen normativen Ordnungen im geschichtlichen Kontext sowie Selbstorganisation und Recht nehmen einen immer breiteren Raum ein. In Kooperation mit anderen Instituten der Max-Planck-Gesellschaft fragen wir nach Wissenstransfer und der Entstehung kultureller Räume, im Verbund mit den juristischen Instituten sehen wir eine besondere Herausforderung in der kritischen Reflexion der rechtlichen Ordnung in einer globalen Welt. Das Institut widmet sich deswegen in steigendem Maße den Verflechtungen zwischen europäischen und außereuropäischen Rechtsordnungen. Die komparative Dimension rechtshistorischer Forschung gewinnt weiter an Bedeutung.
Unser intellektueller Standort ist dabei Europa. Großprojekte zur Erschließung von Quellen der europäischen Rechtsgeschichte, die über 400.000 bibliographische Einheiten umfassende Spezialbibliothek und die Forschungen zu den Grundlagen der westlichen Rechtskultur bilden das Fundament unserer Arbeit. Gerade diese Kompetenz macht das Institut zu einem gesuchten Ansprechpartner im internationalen und interdisziplinären Dialog, für die universitäre Rechtsgeschichte, in der Verbundforschung mit unseren Kooperationspartnern und im Rahmen unserer internationalen Graduiertenschulen.
Dieses Forschungsprofil spiegelt sich in der strukturellen Unterscheidung von Forschungsschwerpunkten, Forschungsprojekten, besonderen Forschungsfeldern und Kompetenzbereichen.
Die
Forschungsschwerpunkte bilden den Kern koordinierter Projektarbeit am Institut ab. Sie sind auf mittlere Dauer angelegt, untereinander vernetzt und stehen im Mittelpunkt der Institutsarbeit. Sie bestehen aus verschiedenen, aufeinander abgestimmten Forschungsprojekten. Weitere Forschungsprojekte, in denen frühere Schwerpunkte betreut oder neue Fragestellungen erschlossen werden, finden sich auf den persönlichen Seiten der Mitarbeiter.
In besonderen
Forschungsfeldern wird im Querschnitt zu den Forschungsschwerpunkten ein regionaler Fokus auf zwei historische Großregionen gerichtet, die in der bisherigen Forschung zur europäischen Rechtsgeschichte nur wenig Aufmerksamkeit erfahren haben – für das Bild auf die europäische Rechtsgeschichte selbst aber bedeutsam sind: Lateinamerika und Südosteuropa.
Forschungsschwerpunkte, die weitgehend oder fast vollständig abgeschlossen sind, deren Expertise im Institut aber weiterhin gepflegt wird, erscheinen unter der Rubrik
"Kompetenzbereiche".




