Max-Planck-Gesellschaft
Max-Planck-Institut fuer europaeische Rechtsgeschichte

Kompetenzbereiche

In den hier aufgeführten Kompetenzbereichen sind weitgehend oder fast vollständig abgeschlossene Forschungsschwerpunkte, deren Expertise im Institut weiterhin gepflegt wird, zusammengefasst.

Privatrechtsgeschichte der Neuzeit

Im Rahmen des ersten zentralen Forschungsprojekts des MPIeR zur Privatrechtsgeschichte wurden in den Jahren 1973-1988 acht Bände des “Handbuch der Quellen und Literatur zur neueren europäischen Privatrechtsgeschichte” (vom Mittelalter bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts) veröffentlicht. Diese gehen aber über Nachweis und Aufbereitung der Quellen und Literatur weit hinaus, denn sie führen auch in Privatrechtsinstitutionen europäischer Rechtsquellenbereiche ein. Durch die Mitarbeit an diesem Institutsprojekt sind für viele der Autoren weiterführende Forschungen initiiert worden.

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Gute Policey und Policeywissenschaft

In der Frühen Neuzeit erließen die Obrigkeiten in Europa eine Vielzahl von Gesetzen, die unter dem Begriff der „guten Policey“ die Ordnung des Gemeinwesens herstellen sollten. Dieser neue Typus staatlicher Ordnungsgesetzgebung reglementierte nahezu alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft und zielte auf soziale Kontrolle und Disziplinierung. Im Rahmen des Projekts Repertorium der Policeyordnungen entstanden zahlreiche Forschungen, welche die europäischen und gesellschaftlichen Dimensionen der Policey, die Policeywissenschaft, die Policeyordnungen des Alten Reiches, die Um- und Durchsetzung von Policeynormen, spezifische Sachbereiche oder einzelne Territorien/Reichsstädte (Württemberg) und theoretische Fragen untersucht haben bzw. noch immer erforschen.

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Wissenschaftsgeschichte des öffentlichen Rechts

Den Erklärungshintergrund für die Entstehung der Privatrechtsquellen in Gestalt von Gesetzgebung und Rechtsprechung bildet das Öffentliche Recht, das als „ius publicum“ seit dem 16. Jahrhundert eine eigenständige Disziplin darstellt. Im Mittelalter und in der römischen Antike zeigt die Dichotomie „ius privatum / ius publicum“ zwar bereits eine Unterscheidung in „private“ und „öffentliche“ Sphären des staatlichen Gemeinwesens an, die jedoch noch keine rechtsbegriffliche Eindeutigkeit besitzen.

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Vermittlung und Repräsentation von Recht in (Bild-)Medien

Medien und Bilder können auf ganz unterschiedliche Weise Recht vermitteln. Der Rechtsgeschichte etwa dienen sie als Quelle, im Rechtsunterricht kommen sie als Gedächtnisstütze vor. In der Rechtspraxis helfen sie dabei, Täter zu identifizieren oder Öffentlichkeit herzustellen. In einzelnen Projekten wurden am MPIeR die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten von Bildern in einem juristischen Kontext untersucht. Die Ergebnisse belegen, dass das Recht zu keiner Zeit ausschließlich auf den Text fixiert gewesen ist. Die enorme Bedeutung der Bilder für die Vermittlung von Recht konnte in drei zentralen Bereichen erforscht werden: in der Rechtsgeschichte selbst, in der Rechtswissenschaft (Unterricht) und in der Rechtspraxis (Verbrechensbekämpfung und Gericht).

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Wissenschaftliche Kommunikation im 19. Jahrhundert

Die Bedeutung von Briefwechseln als Quelle der Sozial-, Politik- und Kulturgeschichte ist seit langem bekannt; Briefe spielten eine essentielle Rolle im Kommunikationssystem des 19. Jahrhunderts. Unter den bisher bekannten Korrespondenzen von Juristen des 19. Jahrhunderts weist keine ähnliche Dimensionen auf wie der in der Universitätsbibliothek Heidelberg aufbewahrte Briefwechsel Karl Josef Anton Mittermaiers (1787-1867). Das Editionsvorhaben unter der Leitung von Barbara Dölemeyer, Frankfurt am Main organisierte die Veröffentlichung signifikanter Teile der Korrespondenz Mittermaiers mit deutschen und anderen Briefpartnern in und außerhalb Europas.

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Recht in der Industriellen Revolution

Technische und wirtschaftliche Umwälzungen stellen Staat und Gesellschaft vor neue - auch rechtliche - Aufgaben. Die Industrielle Revolution brachte eine Vielzahl von Erfindungen hervor; neue Rechtsgebiete entstanden. Von der Dampfkesselgesetzgebung bis zum Patenrecht galt es, Chancen und Risiken der industrialisierten Massengesellschaft normativ zu fassen. Normierung und Standardisierung vollzogen sich durch internationale Abkommen, Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, aber auch durch Handeln halbstaatlicher und privater Akteure. Neben den neuen Materien entstanden neue Strukturen der Konfliktlösung: Die Steuerungsfähigkeit des Rechts war herausgefordert.

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Rechtskulturen des modernen Osteuropa. Traditionen und Transfers

Nachdem das Institut mit den 1990ger Jahren mit dem großen Forschungsprojekt „Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944-1989) eine verstärkte Hinwendung zur Rechtsgeschichte Osteuropas initiiert hat, konnten diese Bemühungen mit dem „Rechtskulturen-Projekt“ weiter ausgebaut werden. Mit diesem Projekt wurden bisher kaum erforschte Gebiete der modernen Rechtstraditionen osteuropäischer Länder in den Blick genommen. Im Ergebnis ist eine solide Grundlage für eine Vergewisserung über rechtskulturelle Identitäten und Differenzen von West und Ost entstanden.

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Das Europa der Diktatur: Wirtschaftskontrolle und Recht

Das kurze 20. Jahrhundert, das mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs begann und mit der Auflösung der Sowjetunion und ihres Machtblocks eingangs der 1990er Jahre endete, brachte in Europa, viel stärker als dies etwa in Nordamerika der Fall war, einen jähen Bruch mit der Wirtschafts- und Werteordnung des individualistischen Liberalismus, wie sie im 19. Jahrhundert auf der theoretischen Ebene ausdifferenziert und – mit von Nation zu Nation unterschiedlich ausgeprägten etatistischen ‘Verlusten’ – in der gesellschaftlichen Realität verankert worden war. Angesichts der in einer breiten diskursiven Strömung wahrgenommenen Gerechtigkeitsdefizite des wirtschaftsliberalen Gesellschaftsmodells kam es schon im ausgehenden 19. Jahrhundert zu einer außerordentlich vielgestaltigen Gegenbewegung. Im Zuge dieser Umorientierungen entstehen in Europa verschiedene Varianten der diktatorischen Wirtschaftslenkung, deren rechtlicher Aspekt von dem durch das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte initiierten Forschungsprojekt beschrieben wurde.

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