DRQEdit - Deutschsprachige Rechtsquellen in digitaler Edition

DRQEdit ist ein aus der Arbeit am Deutschen Rechtswörterbuch heraus entstandenes Projekt der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, des Max-Planck-Instituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie und der Professur für Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung der Universität zu Köln; die Projektleitung liegt beim ehemaligen Leiter der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch, Dr. Heino Speer. DRQEdit hat das Ziel, die deutschsprachige juristische Literatur des 15. und 16. Jahrhunderts als Corpus im WWW verfügbar zu machen. Damit geht es um die Rezeption des römischen Rechts, um die Übernahme des an den Universitäten gelehrten Ius commune in Normtexte und juristische Gebrauchsliteratur. Diese Werke sind zum großen Teil schwer zugänglich; für wenige gibt es moderne Editionen; die übrigen gibt es oft nur in wenigen Exemplaren, für deren Benutzung man den jeweiligen Handschriftenlesesaal vor Ort aufsuchen muss. Selbst wenn einige dieser Werke inzwischen im Rahmen digitaler Bibliotheken gescannt vorliegen, sind sie damit nur für den auffindbar, der gezielt nach bestimmten Autoren oder Titeln sucht. Das Projekt verfolgt in dieser Hinsicht das Ziel, die Quellen als Corpus zur Verfügung zu stellen und nach verschiedenen Metadaten recherchierbar zu machen. Um zu einem handhabbaren Quellencorpus zu gelangen, wurde eine Reihe von Kriterien festgelegt:

  • Zeit: vom Beginn des Buchdrucks bis zum Jahr 1600
  • Sprache: nur Werke, die zumindest teilweise deutsch (einschließlich niederdeutsch) sind
  • nur gedruckte Werke
  • nur Erstdrucke sowie spätere Ausgaben mit wesentlichen Änderungen
  • normative Texte, aber keine Kirchenordnungen und keine polizeirechtlichen Sonderordnungen. Wichtige Textgruppen sind:

    • Gerichtsordnungen und Malefizordnungen
    • Stadtrechtsreformationen
    • Landrechte und Landesordnungen
    • Reichsrecht, insbesondere die Reichsabschiede

  • populäre Rechtsliteratur, d.h. insbesondere
  • Übersetzungen und Darstellungen des römisches Rechts
  • (kommentierte) Ausgaben der deutschen Rechtsbücher
  • Formelbücher und andere Anleitungen für die juristische Praxis

Nach den bisherigen Recherchen ergibt sich daraus ein Corpus von etwa 450 Werken und etwa 90.000 Druckseiten. Zusätzlich zu ihrem Angebot als digitale Faksimiles werden die Werke nach Möglichkeit transkribiert. In der Volltextfassung können sie auf der Wortebene durchsucht werden und darüber hinaus auch textstellenspezifisch mit Zusatzinformationen angereichert werden, die weitere Recherche- und Kommentarmöglichkeiten eröffnen. Ein wesentlicher Punkt ist hierbei die intertextuelle Vernetzung. Zum einen enthält die populäre Rechtsliteratur eine Vielzahl von Verweisen (Allegationen) auf Stellen aus dem Corpus iuris civilis und aus den darauf bezogenen mittelalterlichen Kommentaren. Diese Allegationen setzen eine gründliche Kenntnis dieser Literatur einschließlich ihrer Zitierweise voraus und sind heute auch für einen Rechtshistoriker nur schwer verständlich. Zum anderen stehen die Normtexte häufig in Abhängigkeit von älteren Texten, ohne dass diese Abhängigkeit explizit erwähnt wird. Die Verdeutlichung der Beziehungen zwischen den Texten des Corpus und zu den Texten des römischen Rechts kann allerdings im Rahmen des Projekts wohl nur teilweise geleistet werden.

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